Monatelanges Warten trotz Fix-Zusage
Arbeiterkammer erstritt Wiedereinstellung für Lkw-Fahrer

Die AK intervenierte beim Unternehmen und forderte, dass der Fahrer binnen 14 Tagen wieder einzustellen sei.  | Foto: Ebner
  • Die AK intervenierte beim Unternehmen und forderte, dass der Fahrer binnen 14 Tagen wieder einzustellen sei.
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  • hochgeladen von Katharina Bernbacher

Rund 30 Jahre war ein Lkw-Fahrer mit Unterbrechungen in einer Firma im Bezirk Braunau beschäftigt. Im vergangenen Jahr wurde das Arbeitsverhältnis neuerlich einvernehmlich aufgelöst, mit einer fixen Zusage einer Wiedereinstellung, wenn es die wirtschaftliche Lage und die Witterungsverhältnisse zulassen. Doch dazu kam es erst, als die Arbeiterkammer (AK) intervenierte.
 
BEZIRK BRAUNAU. Seit 1994 war der Lastwagenfahrer bei einem Unternehmen im Bezirk Braunau beschäftigt. Immer wieder, zumeist in den Wintermonaten, wurde das Arbeitsverhältnis vorübergehend aufgelöst. So auch im vergangenen Jahr. Der Arbeiter hatte auch diesmal die fixe Zusage, wiedereingestellt zu werden, sobald es die wirtschaftliche Lage und die Witterungsverhältnisse zulassen würden.
 
Im Frühjahr erklärte sich der Mann mehrmals seinem Arbeitgeber gegenüber arbeitsbereit. Der Lkw-Fahrer wurde jedoch wiederholt auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet, obwohl die Voraussetzungen für die Wiedereinstellung längst erfüllt waren. Zum einen herrschte teils frühlingshaftes, teils sommerliches Wetter. Zum anderen schien die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gut zu sein, da es inzwischen einen neuen Fahrer eingestellt hatte.
 
Die AK intervenierte beim Unternehmen und forderte, dass der Fahrer binnen 14 Tagen wieder einzustellen sei. Ansonsten würden seine Beendigungsansprüche und die Abfertigung fällig – zwölf Monatslöhne nach altem Recht. Kurz darauf meldete sich der Steuerberater des Unternehmens und bestätigte die Wiedereinstellung.

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