Corona-Virus
Die Österreichische Gesundheitskasse schnürt ein Maßnahmenpaket für Dienstgeber und Patienten

"An apple a day keeps the doctor away" | Foto: Jony Ariadi/Unsplash
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BRUCK/LEITHA. In der Coronakrise setzt die Österreichische Gesundheitskasse Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe und zur raschen Versorgung der Patienten. 

Unterstützende Maßnahmen für Dienstgeber

Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können. Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:

  • Ausständige Beträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt. 

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.

Unbürokratische Rezepte für Patienten 

Während der Coronakrise hat die Österreichische Gesundheitskasse in Zusammenarbeit mit sämtlichen Partnern ein rasches und unbürokratisches Maßnahmenpaket für alle Patienten geschnürt. Für Patienten bedeutet dies konkret:

  • Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt und Patienten erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept.  Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die Sozialversicherungsnummer des Patienten kennen, abgegeben werden. 

  • Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten. 
  • Bei Medikamenten kann der Bedarf für ein Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt stattfinden. 
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei. Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen. 
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.

Kontakt ÖGK Bruck an der Leitha

Das Kundencenter in der Brucker Sefaniegasse bleibt für den persönlichen Kontakt vorerst geschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sämtliche Schriftstücke in eine Box im Eingangsbereich einzuwerfen. Viele Anliegen können auch online unter www.meinesv.at erledigt werden. Auskünfte und Anträge können telefonisch oder per E-Mail eingeholt beziehungsweise eingebracht werden.

ÖGK Niederösterreich
Telefon: 050766/126100
E-Mail: kundenservice-12@oegk.at

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