Unsere Leitha
Die Brucker Fischer werfen ihre Netze aus
Die Leitha beheimatet eine Vielzahl an Fischarten. Doch nicht alle dürfen gefangen werden. Die Fischer müssen sich an bestimmte Regeln halten.
Fischen in Niederösterreich
BRUCK/LEITHA (cmi). In der Leitha kann man ganzjährig fischen, man muss dabei jedoch einige Regeln und Gesetze beachten. Die Leitha unterliegt als Grenzfluss zwischen Niederösterreich und dem Burgenland dem jeweiligen Landes-Fischereigesetz. Dies kann sich je nach Bundesland im Detail unterscheiden. Das bedeutet an einem Ufer gelten unter Umständen andere Vorschriften als am Ufer gegenüber. Um in Niederösterreich fischen zu dürfen, benötigen Person über 14 Jahre eine amtlich gültige Fischerkarte für das Bundesland. Kinder von sieben bis 14 benötigen eine Lizenz für das betreffende Gewässer und dürfen nur unter Anwesenheit von volljährigen Aufsichtspersonen mit einer Fischerkarte für Niederösterreich fischen. Für die erstmalige Ausstellung der amtlichen Fischerkarte ist die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses mit abschließender Prüfung notwendig. Dieser Kurs ist bereits ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr möglich.
Schutz der Fische
Zum Schutz der Fische sind Schonzeiten und sogenannte Brittelmaße einzuhalten. Das Brittelmaß ist jene Größe, ab der eine bestimmte Fischart außerhalb der Schonzeiten entnommen werden darf. Die Schonzeiten legen fest, in welcher Zeit welche Fischarten geschützt sind und somit nicht entnommen werden dürfen. Hierbei werden die Laichzeiten berücksichtigt. Die einzelnen Vereine dürfen diese Vorschriften auch strenger auslegen. Auch die maximal Entnahmezahl pro erlaubter Fischart wird durch die Vereine festgelegt.
Speisefische in der Leitha
Die beliebtesten Speisefischarten in der Leitha im Bezirk Bruck sind Karpfen, Hechte, Zander sowie Aitel. Weiters werden auch viele Weißfischarten wie Brachsen, Karauschen oder Rotaugen gefangen. Auch der typische Leithafisch Barbe wird aufgrund seiner Kampfstärke gern gefangen.
Die Barbe ist jedoch in einigen Bereichen geschützt und darf dort nicht entnommen werden. Fischer dürfen die verstärkt wieder angesiedelten Nasen ebenfalls nicht entnehmen.
Brucker Fischervereine
Im Bezirk Bruck ist die Leitha in mehrere Fischereireviere unterteilt. Die „Österreichische Fischereigesellschaft 1880“ verwaltet den Abschnitt von Seibersdorf bis Wilfleinsdorf. Im Bereich Wilfleinsdorf gibt es den „Wilfleinsdorfer Fischereiverein“. Von Wilfleinsdorf bis Bruckneudorf ist der „Sportfischerverein Bruckneudorf“ zuständig. Das Revier Leitha sieben ab Bruck bis Gattendorf betreut der „Österreichische Arbeiterfischereiverein“. Der leidenschaftliche Fischer Gerhard Brauner vom SFV Bruckneudorf berichtet über sein Hobby: "Bei Sonnenaufgang in der Leithaau ruhig beim Wasser zu sitzen, die Natur zu beobachten und vielleicht auch noch einen schönen Fisch überlisten zu können, ist ein unvergleichlich schönes Gefühl. Wenn man dabei vielleicht noch ein Reh ganz in der Nähe sieht, weil man ja sowieso still ist oder auch nur eine Weinbergschnecke, wie sie im taufeuchten Gras elegant ihr Haus transportiert oder eine Spinne, die in ihrem kunstvoll gesponnenem Netz gerade eine Fliege gefangen hat und verspeist, dann sind das Momente, die man immer wieder erleben möchte. Fischen ist für mich nicht nur das alleinige Fische fangen, sondern ein umfassendes Naturerlebnis."
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