Ab 9. Juni
3G-Regel für alle Besuche in burgenländischen Spitälern

- Wenn Patienten, Besucher oder Begleitpersonen keinen 3G-Nachweis mitbringen, ist das Betreten der Krankenhäuser nicht möglich.
- Foto: Tscheinig
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Ab kommenden Mittwoch, dem 9. Juni 2021, gilt in den Krankenhäusern in Eisenstadt, Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee einheitlich die „3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet”.
BURGENLAND. Die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen sinkt erfreulicherweise im Burgenland weiter und ist österreichweit auf dem niedrigsten Stand. Gesunken ist damit einhergehend auch die Zahl der COVID-Patientinnen und Patienten in den Spitälern. Daher können alle fünf burgenländischen Spitäler den Zutritt in die Einrichtungen weiter erleichtern.
Die 3G-Regel im Detail
Geimpft:
- Gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gegen COVID für max. drei Monate
- Bei Vollimmunisierung: Impfschutz gilt für neun Monate
- Nachweis: Impfpass, Impfkarte, Elektronischer Impfpass (ELGA), ärztliche Bestätigung
Genesen:
- Nachweis: aufgehobener Absonderungsbescheid (sechs Monate gültig)
- Ärztliche Bestätigung
- COVID-Antikörpernachweis (drei Monate gültig)
Getestet:
- Es gelten alle Tests mit Bestätigung einer offiziellen Stelle: Tests in Ordinationen, Apotheken und Testzentren, Betriebstestungen, Schultestungen („Ninja“), Screening-Programme, z.B. in Krankenhäusern, Senioren- oder Pflegeheimen
- PCR-Tests sind 72 Stunden gültig
- Antigentests mit professioneller Abnahme oder unter professioneller Beobachtung sind 48 Stunden gültig
- Antigentests zur Selbstabnahme zuhause sind mit digitaler Erfassung 24 Stunden gültig
Wichtig ist: Wenn Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie Mitarbeiter von Drittfirmen keinen 3G-Nachweis mitbringen, ist das Betreten des Krankenhauses nicht möglich. Wenn Akutpatienten keinen Nachweis mithaben, entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt im Einzelfall, ob ein Abstrich (COVID-19-Antigen- Schnelltest) notwendig ist.
Formulare zum Download
Alle Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie Mitarbeiter von Drittfirmen müssen sich vor dem Betreten des Spitals per Zutrittsformular registrieren. Eine Kontrolle der Körpertemperatur ist nicht mehr notwendig. Die Formulare zur Registrierung liegen beim Eingang auf, können aber auch im Internet unter www.krages.at sowie www.bbeisen.at herunter geladen, ausgedruckt und vorausgefüllt werden – um allfällige Wartezeiten zu verkürzen.
Tragen einer FFP2-Maske bleibt weiterhin Pflicht
Während des gesamten Aufenthaltes im Spital ist nach wie vor eine FFP2-Maske tragen. Das gilt insbesondere auch für Besuche in einem Patientenzimmer. Auch alle anderen Maßnahmen sind einzuhalten – wie Abstand halten, Hände so oft wie möglich desinfizieren, keine Umarmungen oder Küsse.
Besuche: „4x1“ bleibt
Auch die Besuche in Krankenhäusern sind burgenlandweit einheitlich geregelt. Weiterhin gilt, dass
- eine BesucherIn
- pro Kalendertag
- eine stationär aufgenommene PatientIn
- für eine Stunde lang
besuchen darf („4x1-Regel“).
Fixe Besuchszeiten
Besuche sind in allen Spitälern ausschließlich während den festgelegten Besuchszeiten möglich. Diese sind:
- Montag bis Sonntag zwischen 14 und 15 Uhr
- An zwei Tagen pro Woche (Dienstag und Donnerstag) gibt es zusätzliche Besuchsmöglichkeiten zwischen 18 und 19 Uhr
Besuche auf COVID-Isolierstationen sind nicht erlaubt. Ausnahmefälle sind individuell zu vereinbaren. Ausnahmen von den Regelungen gelten für Besuche rund um Geburten sowie in Verabschiedungs- und Palliativsituationen.
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