Große Öffnung
Das alles gilt als Eintritts-Bestätigung

  • Die Gastronomie darf ab 19. Mai wieder öffnen.
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Am Mittwoch sperrt Österreich wieder auf. Damit halten auch umfangreiche Eintrittsbestimmungen Einzug. Die Details im Überblick.

ÖSTERREICH. Nach einem monatelangen "Soft-Lockdown", der im Osten eine Zeit lang sogar hart war, macht das Land am Mittwoch einen Schritt in Richtung Normalität. Neben Gastronomie, Hotellerie und Sportstätten wird sogar die Musikausübung wiederbelebt. Selbst die Fahrgeschäfte im Wiener Prater werden wieder ihre Runden drehen.

Mit den Öffnungsschritten kommen aber auch die drei G: Rein darf nur, wer genesen, getestet oder geimpft ist – und somit eine Immunität gegen das Coronavirus gebildet hat.

Die drei Gruppen im Detail

Getestete Personen können das mit einem negativen Testergebnis nachweisen. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den bisher etablierten Zeiträumen. Die Probenahme eines molekularbiologischen Tests (z.B. PCR) darf nicht länger als 72 Stunden, die eines Antigen-Tests nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests ("Wohnzimmertests"), die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden.

  • Getestete Personen dürfen die Gastronomie besuchen.
  • Foto: APA/dpa/Sven Hoppe
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Genesene Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können den Nachweis mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung nachweisen. Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

Geimpfte Personen können das  mit ihrem gelben Impfpass, dem in manchen Bundesländern verwendeten Impf-Kärtchen oder vorübergehend auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisen. Der Impf-Nachweis ist ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung gültig. Nach der Vollimmunisierung (Erhalt aller empfohlenen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt neun Monate ab der 1. Impfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage). Danach ist ein Antikörper-Test erforderlich. Anerkannt werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe, also Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Wer etwa im Ausland auf das russische Sputnik-Vakzin zurückgegriffen hat, muss weiterhin zum Test.

  • Geimpfte Personen brauchen sich monatelang keine Gedanken um Eintrittstests machen.
  • Foto: Fotokerschi/Werner Kerschbaummayr
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Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Primarschule besuchen, gilt der Zutrittsnachweis der Eltern. Danach ist ein eigener Zutrittsnachweis zu erbringen.

Foto des Dokuments reicht

Wie Katharina Reich, Gesundheitsdirektorin im Gesundheitsministerium, am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal" erklärte, reicht im ersten Schritt ein "gutes Foto" des entsprechenden Dokuments zum Eintrittsnachweis. Zudem sei es empfohlen, für den Fall einer Kontrolle auch einen Ausweis ins Lokal mitzunehmen.

Dabei handelt es sich aber um eine vorübergehende Lösung. Der "Grüne Pass" startet Anfang Juni in Österreich und Ende Juni in der EU. Der Status wird hier nicht mehr per Dokument, sondern über einen QR-Code abgefragt.

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