Ab 19. Mai
Öffnungsschritte auch für Blasmusik und Chöre

Blasmusik ist ab dem 19. Mai wieder möglich. | Foto: Archiv
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Nach Verhandlungen mit der Politik dürfen auch Blasmusiker und Chöre ab dem 19. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen. Ein entsprechender Passus findet sich in der Öffnungsverordnung.

ÖSTERREICH. Am 19. Mai sperrt Österreich wieder auf und beendet den weichen Lockdown. Neben Gastronomie, Hotellerie und Sportstätten wird auch die Musikausübung  wiederbelebt. So gibt es auch Öffnungsschritte im Bereich der Musikausübung nicht-beruflicher Musikgruppen. Dem Österreichischen Blasmusikverband und dem Chorverband Österreich gelang es, dass musikalische Vereinstätigkeiten, zumindest eingeschränkt, wieder möglich werden.

"Seitens der Bundesregierung war offensichtlich vorgesehen, den Bereich der ehrenamtlichen Kultur bei den Öffnungsschritten ab 19. Mai nicht zu berücksichtigen. Darauf folgte eine intensive Medien- und Aufklärungskampagne, unterstützt durch Landeshauptleute, in Richtung der politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene und die Einladung zu Verhandlungen am 29. April", heißt es in einer Aussendung der Verbände. Ein entsprechender Passus wurde in die neue Verordnung aufgenommen.

Ein entsprechender Passus findet sich in der Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
  • Ein entsprechender Passus findet sich in der Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
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Kommen die Öffnungsschritte zu früh?

250.000 ehrenamtliche Musiker und Sänger

"Jetzt gilt es in verantwortungsvollem Umgang in den Musikvereinen und Chören mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen zu arbeiten, damit die kommenden Prozessionen, Standkonzerte und auch die Jugendarbeit umgesetzt werden können", betont Erich Riegler, Präsident des ÖBV. Karl-Gerhard Straßl, MAS, Präsident des ChVÖ bekräftigt: "Chöre und Musikkapellen sind gut organisierte Zusammenkünfte von Menschen, die vergleichbar mit anderen gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind. Daher war es notwendig, die von der Bundespolitik geplante Ungleichbehandlung, weitgehend weg zu verhandeln."

Zwar kommt mit der Verordnung ab dem 19. Mai noch nicht der gewohnte Alltag in das ehrenamtliche musikalische Vereinsleben zurück, ein erster Schritt in Richtung Normalität ist es für über 250.000 ehrenamtlich tätige Musiker und Sänger aber allemal.

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