Gastro, Sport und Kultur
Wo man in Wien am 19. Mai hingehen kann – und was man braucht
Der Tag, an dem Gastro, Kultur, Sportstätten und mehr wieder öffnen, naht. Was bietet Wien am 19. Mai – und wie genau kommt man zu seinem Kaffee im Schanigarten?
WIEN. Die Aufregung steigt: Die Wienerinnen und Wiener schmieden schon erste Pläne für den Tag der Gastro- und Kulturöffnung. Am 19. Mai gibt es aber nicht nur die Rückkehr ins Stammcafé zu feiern, die Stadt hat sich für den ersten Öffnungstag noch einiges mehr einfallen lassen.
Die Gastronomie ist wieder da: Ob man am Mittwoch wirklich ein Getränk im Schanigarten genießen kann? Der Wetterbericht ist da noch vage, wechselhaft mit Chance auf Sonne und Schauer ist angesagt (Ein Besuch im Freibad ist deshalb wohl nicht ratsam. Aber möglich wäre er!). Die Cafés und Restaurants sind auf jeden Fall bereit. Indoor dürfen vier, Outdoor dürfen zehn Erwachsene zusammensitzen. Einen genauen Überblick über die Regeln gibt es hier.
Der Prater öffnet seine Pforten wieder. Die Fahrgeschäfte und Gastronomen haben gemeinsam mit dem Umweltmediziner Hans-Peter Hutter ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das auch im Wurstelprater sicheren Spaß erlauben soll.
Auch die Kultur will keinen Tag verlieren: Das Theater in der Josefstadt zeigt am 19. Mai ab 19 Uhr den Bockerer, Lukas Resetarits tritt ab 19.30 Uhr im Stadtsaal auf, im Rabenhof Theater wird ab 20 uhr der Herr Karl mit Andreas Vitásek gegeben – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Auch wenn die Einnahmen ob der Personenbeschränkungen wohl bescheiden bleiben, melden sich die Kulturstätten mit viel Kraft zurück.
Testen, testen, impfen
Für alle jene, die sich ins – natürlich corona-konform ausgedünnte – Getümmel werfen wollen, gilt es sich nun ausführlich mit den "3 Gs" – getestet, geimpft oder genesen – auseinanderzusetzen. Einen solchen Nachweis braucht man für Gastronomie, Kultur, Sportstätten, körpernahe Dienstleister, und mehr. Geordnet von einfach nach kompliziert, gilt hier:
1) Genesen: Als Nachweis braucht man eine ärztliche Bestätigung über eine Covid-Erkrankung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
2) Geimpft: Ein Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung, deren erste Dosis mindestens 21 Tage zurückliegt, muss vorgelegt werden.
3) Getestet: Es gibt drei Arten, wie gültige Corona-Tests durchgeführt werden können:
- PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenabnahme. Die kostenlosen Wiener Gurgeltests des Programms "Alles gurgelt" gelten hier auch, sofern sie mit Identitätsnachweis durchgeführt werden. Die 72 Stunden beginnen zu laufen, sobald man daheim gegurgelt hat, das Ergebnis erhält man natürlich erst später.
- Antigen-Schnelltests einer "befugten Stelle" gelten 48 Stunden lang. Darunter fallen etwa die kostenlosen Tests in den Teststraßen, Apotheken oder die Schultests, für die die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen einen Stempelpass erhalten.
- Selbsttests, die "behördlich erfasst" wurden. Diese Tests bekommt man, wie die schon bekannten Wohnzimmertests, in der Apotheke. Damit sie als Zutrittstests gültig sind, müssen sie aber mit einem QR-Code versehen sein, der dazu dient, den Test zu registrieren. Dann gelten sie 24 Stunden lang. Wie diese Tests in Wien zur Anwendung kommen, ist noch unklar, die Durchführung ist nämlich Ländersache. Laut ORF Wien soll eine Homepage zur Registrierung noch in der Nacht auf Mittwoch online gehen. Bei der Stadt möchte man aber, dass die Menschen lieber auf die genaueren, ebenfalls von Zuhause aus durchführbaren PCR-Tests von "Alles gurgelt" zurückgreifen oder sich in der Apotheke testen lassen.
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