Anwalt erklärt
Abgasskandal – wie Österreicher jetzt profitieren

  • Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen.
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Ein Gericht hat nun bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf gelten. Das bedeutet diese Entscheidung für Österreicher.

ÖSTERREICH. Am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde am Dienstag bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen. "Die Entscheidung ist auch für Hunderttausende Österreicher relevant, die ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind. Österreicher profitieren nämlich von der konsumentenfreundlichen Rechtsprechung in Deutschland", kommentiert der Rechtsanwalt Alexander Voigt. Er ist Leiter des Innsbrucker Standorts der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem rund 2.000 Österreicher im Rahmen des Abgasskandals vertritt.

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Nachfrage brach ein

"Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Die damit verbundenen Wertverluste treffen Fahrzeughalter beim Weiterverkauf ihres Abgasskandal-Autos künftig nicht mehr so stark, denn sie können trotz des Verkaufs Schadensersatzansprüche geltend machen", ergänzt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

Er ergänzt: "Diese Entscheidung kann die Schadensersatzforderungen von Hunderttausenden PKW-Haltern beeinflussen. Insbesondere für Vielfahrer könnte der frühzeitige Verkauf ihres manipulierten Fahrzeugs nun sogar attraktiv werden."

Wer sein Abgasskandal-Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben möchte, muss sich nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bislang zurückgelegte Strecke von dem fälligen Schadensersatz abziehen lassen. Ein frühzeitiger Verkauf kann die negativen Auswirkungen der Laufleistung des eigenen Fahrzeugs auf die Entschädigungssumme daher möglicherweise begrenzen.

  • Am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde am Dienstag bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen.
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Diese Rechte haben Besitzer

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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  • Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen.
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  • Am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde am Dienstag bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen.
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  • Fünf Jahre nach dem VW-Dieselskandal hat der EuGH ein klares Zeichen gegen die Verwendung der sogenannten „Abschaltsoftware“ (Thermofenster) gesetzt, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung in Dieselmotoren häufig ausgeschaltet wird. Experten gehen von einer Folgewirkung für alle Diesel-Hersteller in ganz Europa aus.
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