VW-Rückrufaktion: Wie es jetzt weitergeht – neue Motoren nicht betroffen

363.400 Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat werden ab Jänner 2016 in die Werkstätten gerufen. Die Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 haben den Turbodieselmotor EA 189 (1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum) eingebaut, dessen Computer-Software die Messung des Schadstoffausstoßes manipuliert:
Das Programm erkennt, ob das Auto auf einem Prüfstand läuft und reguliert den Motor so, dass die NOx-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Entwarnung kann der Volkswagen-Konzern für Fahrzeuge mit EA 288-Motoren geben. Das EA 189-Nachfolgetriebwerk wurde entgegen jüngster Mutmaßungen nicht manipuliert – weder in der älteren Variante, die nur die EU5-Norm erfüllt, noch in der EU6-Variante. "In ihnen ist keine Software enthalten, die eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Gesetzgebung darstellt. Entsprechend erfüllen die in der Europäischen Union angebotenen Neuwagen aus dem Volkswagen Konzern mit Dieselantrieb nach EU5- und EU6-Norm die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen", heißt es von VW. Allerdings beschränkt VW die Aussage auf Fahrzeuge "innerhalb der Europäischen Union".

Was passiert mit den betroffenen Autos?

Der Rückruf ist laut Porsche Austria selbstverständlich kostenlos für die Kunden. Laut VW wird für die meisten Motoren ein Update der Software genügen. Es könnte bei eingen Fahrzeugmodellen aber notwendig sein, neue Injektoren oder Katalysatoren einzubauen.

Wie werden die betroffenen Besitzer informiert?

Die Besitzer der Fahrzeuge werden laut Porsche Austria in den nächsten Wochen und Monaten genau informiert, was bei ihrem Modell notwendig ist. Porsche Austria hält fest: "Alle betroffenen Fahrzeuge sind ohnehin weiterhin technisch sicher und fahrbereit." Und: "Die aktuelle Nachfolge-Motorengeneration EA 288 (Einsatz ab 2012) ist nicht betroffen."
Verunsicherte Kunden können sich an Ihre Händler wenden, die anhand der Fahrgestellnummer feststellen, ob das Fahrzeug betroffen ist.

Selbst prüfen, ob mein Modell betroffen ist

Wer will, kann das auch selbst auf den Homepages des VW-Konzernmarken abfragen (Klick auf orange Markennamen):
Volkswagen
Audi
Skoda
Seat
Zusätzlich zur Onlineabfrage hat VW auch eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer +43(0)662/4681 3500 erreichbar. Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-17 Uhr.

Betroffene Modellreihen mit manipuliertem Motor

180.500 VW und 24.400 VW Nutzfahrzeuge:
Polo, Golf VI, Passat VII, Touran, Tiguan I, Beetle, Sharan, Caddy
72.500 Audi:
A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT
54.300 Skoda:
Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia, Superb
31.700 Seat:
Ibiza, Leon, Exeo, Altea, Alhambra

Muss ich die Verbesserung vornehmen lassen?

"Wenn einer behördlich angeordneten Rückholung in die Werkstätten nicht Folge geleistet wird könnte allenfalls auch die Fahrzeugzulassung entzogen werden", warnt der oberösterreichische Arbeiterkammer-Konsumentenschutzexperte Robert Wurzinger. ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz dazu: "Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Rückrufaktion gibt es derzeit nicht. Es ist jedoch dringend anzuraten, die Maßnahmen durchführen zu lassen, da die Nachteile einer Nichtdurchführung bei Weitem überwiegen. So kann eine Nichtdurchführung der Maßnahmen zu einem Wertverlust sowie zum Verlust der Garantie führen. Es ist auch möglich, dass nach Abschluss der Rückrufaktion die Typengenehmigung für alle Fahrzeuge in Europa aufgehoben wird. Dies würde dann dazu führen, dass die Zulassung aberkannt und das Fahrzeug nicht mehr verwendet werden könnte."

Haben die Besitzer betroffener Modell Anspruch auf Schadenersatz?

Wenn die Reparatur längere Zeit in Anspruch nimmt, so könnten im Rahmen von Schadenersatz ein Leihwagen oder die Kosten für einen solchen gefordert werden, so ÖAMTC-Juristin Hotz.
Ob nach einer vollständigen Reparatur noch eine Wertminderung zurückbleibt kann derzeit laut AK-Konsumenteschutzexperte Wurzinger nicht beurteilt werden. Sollte die Reparatur nicht vollständig sein, weil etwa Leistungsminderung oder erhöhter Spritverbrauch die Folge sind, so ist davon auszugehen, dass VW mit den Betroffenen eine Lösung finden wird – etwa eine Preisminderung oder einen Rückkauf. "Kommt es zu einer negativen Veränderung des Fahrverhaltens, so könnte eine Preisminderung im Rahmen der Gewährleistung oder Schadenersatz gefordert werden", sagt ÖAMTC-Expertin Hotz.
Aber: "Die meisten Manipulationen, möglicherweise auch alle, dürften rückstandsfrei behoben werden. Dann liegt der ursprünglich geschuldete Fahrzeugzustand vor. Eine Rückabwicklung kommt damit nicht in Betracht", so Wurzinger.
"Sollten dagegen Gewährleistungsansprüche noch möglich sein und die Behebung nicht in zu setzender angemessener Nachfrist erfolgen können, wäre eine Wandlung des Kaufvertrages denkbar - sofern ein schwerer Mangel nicht behoben wird."
Eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages könne aber nur dann erfolgen, wenn es zu wesentlichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Fahrzeuges kommt, betont ÖAMTC-Expertin Hotz. "Ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen und zu beurteilen. Bei einer etwaigen Rückabwicklung werden die seit dem Kauf gefahrenen Kilometer in Abzug gebracht. Laut Rechtsprechung kann dabei ein Wert von rund 0,15 bis 0,35 Cent pro gefahrenen Kilometer abgezogen werden."

Was ist mit Leasingfahrzeugen?

Inwieweit sich die geschätzten Rückkaufswerte bei Leasingfahrzeugen negativ entwickeln, bleibe laut Wurzinger ebenso abzuwarten (hier könnten garantierte Restwerte vorteilhaft sein), wie mögliche Reaktionen darauf von Volkswagen.
"Wir gehen davon aus, dass VW berechtigten Ansprüchen von Konsumenten nachkommen wird. Zumal VW angekündigt hat, eine vollständige Aufarbeitung der Problematik durchzuführen ,wären Klagen derzeit meist wohl gar nicht notwendig oder zweckmäßig. Die Fahrzeuge sind derzeit sicher und können bis zur Rückholung weiterverwendet werden."

ÖAMTC plant Vorher-Nachher-Tests

Der ÖAMTC will VW in der Sache jeden falls genau auf die Finger schauen und zufällig ausgewählte Fahrzeuge vor und nach dem Rückruf-Werkstättenbesuch auf Herz und Nieren überprüfen. "Insbesondere bei Leistung und Verbrauch darf unseren Mitgliedern kein Nachteil entstehen", heißt es von Seiten des Autofahrerclubs.

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