Illegale Abgassoftware
Warum das EuGH-Urteil im VW-Dieselskandal alle Hersteller betrifft

Fünf Jahre nach dem VW-Dieselskandal hat der EuGH ein klares Zeichen gegen die Verwendung der sogenannten „Abschaltsoftware“ (Thermofenster) gesetzt, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung in Dieselmotoren häufig ausgeschaltet wird. Experten gehen von einer Folgewirkung für alle Diesel-Hersteller in ganz Europa aus. | Foto: VW
  • Fünf Jahre nach dem VW-Dieselskandal hat der EuGH ein klares Zeichen gegen die Verwendung der sogenannten „Abschaltsoftware“ (Thermofenster) gesetzt, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung in Dieselmotoren häufig ausgeschaltet wird. Experten gehen von einer Folgewirkung für alle Diesel-Hersteller in ganz Europa aus.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegt. Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg. Es könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel‐Wagen deutlich stärken. Bedeutet das nun eine neue Klagewelle und Massen-Rückrufe?

ÖSTERREICH. Zumindest der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei mehr als 24.600 Mandanten im VW-Dieselskandal vertritt – darunter rund 2.000 Österreicher, geht davon aus, dass das jetzt gefällte Urteil bereits weitreichende Folgen hat. “Der Abgasskandal holt nun nahezu sämtliche namhaften Fahrzeughersteller ein. Der Automobilindustrie droht eine Rekord-Rückruf- und -Klagewelle”, meint Goldenstein. Denn auch weitere große Autobauer wie Daimler, BMW, Volvo und Fiat haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut. Für betroffene PKW-Halter würden die Chancen nie besser stehen, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Bislang rechtfertigten viele Hersteller die Verwendung von Abschalteinrichtungen mit dem Schutz des Motors. Laut EuGH-Richter könne die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors eine solche Abschalteinrichtung aber nicht rechtfertigen. So sei eine Abschalteinrichtung nur dann erlaubt, wenn der Motor ohne die Abschalteinrichtung unmittelbare Schäden erleidet oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen würden. 

VW-Dieselskandal: Schnelles Handeln ist gefragt

“Für betroffene Konsumenten entsteht durch den Abgasskandal ein enormer Schaden. Die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen ist in den vergangenen Jahren bereits stark eingebrochen und die Fahrzeuge haben aufgrund des Abgasskandals an Wert verloren. Dieser Wertverlust betrifft nachweislich manipulierte Autos umso mehr," erklärt der Anwalt. Gute Nachrichten: Rechtsschutzversicherungen übernehmen weiterhin die vollen Verfahrenskosten. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser streckt die vollständigen Verfahrenskosten vor und bezieht dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision. Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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Kosten von 3.000 Euro pro Auto

Die Arbeiterkammer fordert in einer ersten Reaktion eine schnelle Lösung für über die eine Millionen Besitzer in Österreich. Und diese wird teuer sein, prophezeit AK Verkehrsexperte Franz Greil. Man müsse mit Kosten von rund 3.000 Euro pro Pkw für den Katalysator-Einbau rechnen. Insgesamt dürfte ein Rückruf in dieser Dimension drei Jahre in Anspruch nehmen. „In einigen Automodellen wird ein neuer Katalysator technisch nicht möglich sein. Für die betroffenen Autobesitzerinnen und Autobesitzer muss es dann faire Entschädigungslösungen geben“, fordert Greil.

Politik ist gefordert

 Deshalb sieht die Arbeiterkammer auch die Politik am Zug: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Nationalstaaten eher die eigene Autoindustrie schützen. Deshalb muss die EU-Kommission eine Regelung finden“, so Greil. „Die Verkehrsministerin ist zuständig für Marktüberwachung und Zulassungsverordnungen. Sie kann diese Regelung herbeiführen, in dem sie die EU-Kommission anruft“. Gleichzeitig könnte die Verkehrsministerin auf nationaler Ebene alle Autoimporteure zusammenrufen und mit ihnen klären, wer in Österreich betroffen ist und wie man eventuelle Rückrufaktionen in die Werkstätten organisiert, sagt AK Verkehrsexperte Franz Greil.

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