Distance Learning
Distance Learning - Unterricht im Lockdown

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Ab morgen, Dienstag, dem 3. November, geht Österreich in den Lockdown.

In den nächsten vier Wochen, vorerst bis zum 30. November, muss der gewöhnliche Alltag umorganisiert werden. Die verschärften Maßnahmen betreffen nicht nur das private, berufliche, und soziale Leben sondern auch die Schulen.

Kindergärten, Volksschu­len, Unterstufen  dürfen weiterhin offen bleiben - für die Oberstufenschüler, Universitäten und Fach­hochschulen gilt ab morgen Distance Learning

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat heute ein Covid 19 Informationsschreiben an die Schulen geschickt.

Covid 19 Informationsschreiben

Vorgangsweise in der Sekundarstufe II
Schülerinnen und Schüler in der AHS-Oberstufe, an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an Berufsschulen werden deshalb ab Dienstag, dem 3. November, bis vorerst 30. November im Distance-Learning unterrichtet.

Was bedeutet das?
1. Der jeweilige Stundenplan wird digital über die jeweiligen Lernplattformen abgewickelt und bleibt als Organisationsraster erhalten. Er soll eine schulische Struktur trotz Distanz gewährleisten und damit eine zeitliche Ordnung vermitteln.

2. Angesichts der Kürze des bisher zurückliegenden Schuljahres, ist die Frage „Wiederholung oder auch neuer Stoff?“ eindeutig zu beantworten: Es gilt auch, neuen Stoff zu vermitteln, aber natürlich mit Maß und Ziel. Die Lehrenden können die Dosis am besten beurteilen. Die nach Kompetenzbereichen geordnete EDUTHEK stellt dabei ein wertvolles Hilfsmittel dar.

3. Die Vermittlung neuen Stoffs über digitale Medien ist ein schwieriges Unterfangen. Daher soll bei Bedarf schulautonom (wenn das Risiko besteht, Schüler/innen zu verlieren) ein Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden, in dem Rückfragen gestellt oder Einheiten nochmals wiederholt werden und dem insgesamt die Funktion eines Tutoriums oder einer spezifischen Förderung innewohnt.
Dieser Gruppenunterricht sollte je Gegenstand nicht öfters als einmal in der Woche stattfinden. Entsprechende Kleingruppen sollten maximal 9 Schülerinnen und Schüler umfassen.

Alternativ dazu können temporär auch größere Gruppen an der Schule sein, wie z. B. für die Abhaltung einer Schularbeit. Dies erfordert, dass
a) ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten wird,
b) von der Schulleitung eine generelle Maskenpflicht für diesen Zeitraum verordnet
wird und
c) insgesamt nicht mehr als 25 Prozent der Schüler/innen der Sekundarstufe II zu diesem Zeitpunkt am Standort sind.

4. An BMHS können Werkstätten etc. in Kleingruppen genutzt werden. Der fachpraktische
Unterricht, der im Distance-Learning nur schwer durchzuführen ist, kann weiter stattfinden, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Der theoretische Unterricht erfolgt über Distance-Learning, Schülerinnen und Schüler können aber für die berufspraktische Ausbildung in die Schule geholt und dort unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregelungen unterrichtet werden.

5. Für einzelne Berufsschul-Lehrgänge findet je nach Lehrgangseinteilung im November ein Großteil der allgemeinbildenden und berufspraktischen Ausbildung statt. Der allgemeinbildende Unterricht ist auf Distance-Learning umzustellen, die berufsfachliche Ausbildung ist nach Möglichkeit zu verschieben oder sie ist – wenn eine Verschiebung nicht möglich ist – ausgedünnt am jeweiligen Berufsschulstandort durchzuführen (maximal ein Viertel der Normalschüler/innenzahl). Der Internatsbetrieb ist so rasch wie möglich zurückzufahren, die damit verbundenen Lehrgänge sind zeitnah zu beenden.

6. Der Dienstag, der 3. November, ist ein Übergangstag. Angesichts der prekären Situation empfehlen wir, dass an diesem Übergangstag alle Oberstufenschülerinnen und -schüler in die KV-Stunde kommen (wer nicht kommt, gilt als entschuldigt; wenn es keine KV- Stunde gibt, soll eine eingerichtet werden). Die Schüler/innen finden sich (mit MNS) in der Klasse ein und werden (vom KV) informiert, wie die Phase des Distance-Learning gestaltet wird bzw. wie die Kommunikation erfolgt. Dieser gemeinsame Austausch ist nicht nur organisatorisch, sondern auch psychologisch für alle wichtig.

Vorgangsweise in der Primarstufe und Sekundarstufe I sowie an PTS
Der Schulbetrieb wird im Präsenzbetrieb fortgesetzt, jedoch müssen zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden:

1. Es finden keine Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule usw. mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur sind natürlich weiterhin erlaubt.

2. An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden (Workshops, Lesepaten usw.). Davon ausgenommen sind selbstverständlich Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie z. B. Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen u. ä.

3. Lehrer/innenkonferenzen finden ausschließlich online statt (keine Besprechungen in Konferenzzimmern).

4. Den Lehrkräften werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt (bisher nur für Risikogruppe). Wer möchte, kann diese Masken mit höherem Schutz freiwillig im Unterricht tragen. Die Bildungsdirektionen organisieren die Verteilung der entsprechenden Kontingente.

5. Die Schulleitung kann das Tragen von MNS anordnen – für einzelne Schulstufen (z. B. nur für „größere Kinder“) oder auch einzelne Klassen. Die Maßnahme kann auch zeitlich flexibel gestaltet und am Standort jederzeit der Situation angepasst werden.

6. Wenn es die Situation erforderlich macht, kann an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance-Learning angeordnet werden. Eine solche Situation liegt aber nur dann vor, wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre.

Für die Anordnung von Distance-Learning im Pflichtschulbereich ist die Zustimmung der Bildungsdirektion und des BMBWF erforderlich. Ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung soll in diesen Fällen jedenfalls aufrechterhalten werden.

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