SPÖ Kaiser: Wir arbeiten an einem Neustart für Kärnten!
SPÖ, ÖVP und Grüne setzen Parteiengespräche fort und präsentieren weitere Details für raschestmögliche Neuwahlen am 25. November. Wahlkampfkostenbeschränkung soll gesetzlich festgelegt werden. FPK verweigert Mitarbeit.
Auf Einladung von SPÖ-Landesparteivorsitzendem LHStv. Peter Kaiser wurden die Parteiengespräche für raschestmögliche Neuwahlen mit ÖVP und Grünen heute fortgesetzt. Die FPK, die zu diesem Termin ebenso eingeladen war, verweigerte ihre Teilnahme an den inhaltsbezogenen und sachorientierten Gesprächen, die am 04. September in die nächste Runde gehen.
Für Kaiser sei es bezeichnend, dass SPÖ, ÖVP und Grüne gemeinsam an einem dringend notwendigen Neustart für Kärnten arbeiten und Scheuch und Dörfler weiter an ihrer Blockadetaktik festhalten. „Scheuch und Dörfler lassen Kärnten aus reiner Machtbesessenheit im Stich“, macht Kaiser nach dem Parteiengespräch deutlich.
Als Ergebnisse präsentierten die Parteivorsitzenden LHStv. Peter Kaiser (SPÖ), Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Frank Frey (Grüne) eine gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung mit u.a. einer Wahlkampfkostenbeschränkung von maximal 500.000 Euro je wahlwerbender Partei, einem Totalverzicht auf Wahlplakate, dem Verzicht auf jegliche Regierungsinserate vom Stichtag der Wahl bis zum Wahltag, sowie der Limitierung für den Vorzugsstimmenwahlkampf auf 2500 Euro für die zur Wahl antretenden 36 Abgeordneten. Die von den drei Parteien unterzeichnete Vereinbarung soll, östereichweit einzigartig, per Antrag im Kärntner Landtag in Gesetzesform gegossen und bereits in einer der nächsten Landtagssitzungen beschlossen werden. Der heute durch Abwesenheit glänzenden FPK, die in der Vergangenheit einem plakatfreien Wahlkampf zugestimmt hat, wird die Vereinbarung zum Unterschreiben zugeschickt.
Die Einhaltung der Vereinbarung solle vom Rechnungshof kontrolliert werden. Sollte die Ausgabenobergrenze von 500.000 Euro überschritten werden, ist laut fixierten Sanktionen das Zweifache des Überschreitungsbetrages binnen drei Monaten einem sozialen Zweck in Kärnten zuzuführen. Sollte eine Partei die Endabrechnung nicht erstatten, muss diese einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro nachweislich einem sozialen Zweck zuführen.
„Wir wollen bewusst ein Zeichen setzen und uns sowie alle wahlwerbenden Parteien zu einem fairen, sparsamen Wahlkampf verpflichten“, so Kaiser, der darauf hinwies, dass durch die gemeinsame, parteiübergreifende Initiative den Kärntner Steuerzahlern Millionen erspart werden könnten.
SPÖ, ÖVP und Grüne bekräftigten ihr Bekenntnis zum 25. November als ehestmöglichen Termin für dringend notwendige Neuwahlen. Nur so könne auch ein Budget 2013 erarbeitet werden, dass notwendig ist, um ein wirtschaftspolitisches Chaos und weiteren Schaden zu vermeiden.
Einig waren sich die drei Parteien auch bei der Fortsetzung der Maßnahmen zur Abschaffung des Proporz. Zwei Verfassungsexperten, die mit der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen beauftragt werden, werden bis zur Fortsetzung der Parteiengespräche am 04. September fixiert.
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