Novogenia Eugendorf
Neue Regeln sollen für Entspannung bei Auswertung sorgen

PCR-Pooling: Die Ausgabebeschränkungen für die Novogenia PCR-Testkits zeigen laut Novogenia eine erste Wirkung. | Foto: Novogenia
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Die Ausgabebeschränkungen für die Novogenia PCR-Testkits in den Spar Märkten zeigen laut einer Presseaussendung von Novogenia eine erste Wirkung. Das System der Anmeldung und die 20-Minuten-Frist, mit der damit verbundenen Sperre für eine Woche, seien gut angelaufen und hätten mit dafür gesorgt, dass nun ausreichend Testkits in den Märkten vorhanden seien. 

EUGENDORF, SALZBURG. Zudem hat das Unternehmen Spar bei der Organisation zusätzlicher Testkits geholfen. Mit Unterstützung des Bundesheeres wurden laut einer Presseaussendung von Novogenia pro Tag 350.000 Tests zusammengestellt. Die Verfügbarkeit in den Ausgabestellen bei Spar sei auch deshalb aktuell weiterhin gegeben. Eine enorme Herausforderung stelle nach wie vor die Auswertung der zahlreichen, abgegebenen PCR-Tests dar. Aber auch dafür habe man laut Novogenia eine Lösung gefunden, die mit den Vertretern der drei Bundesländer Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich bereits abgestimmt wurde.

Sperre von 21 Tagen für bereits positiv getestete Personen

Zukünftig werde es eine 21-tägige Sperre für bereits positiv getestete Personen geben. Das heißt, dass es Personen, die bereits wissen, dass sie an Covid-19 erkrankt sind, nicht mehr möglich sein werde, ihren Gesundheitszustand täglich zu überprüfen. Zudem werde es für jede einzelne Person, die einen PCR-Test zur Analyse gibt, eine Sperre über die minimale Gültigkeitsdauer der PCR-Tests geben, und zwar für 48 Stunden, ab dem Zeitpunkt, wo „Jetzt testen“ angeklickt wird. Eine erneute Probenabgabe ist demnach frühestens nach 48 Stunden möglich. Bereits positiv getestete Personen können laut der Presseaussendung von Novogenia nach 21 Tagen erneut einen PCR-Test durchführen. Für das sogenannte Freitesten aus einer behördlichen Absonderung sind die Gurgeltests nicht zulässig – das wird von den Gesundheitsbehörden veranlasst.

Pooling-Analyseverfahren entlastet

Durch diese Einschränkungen werde das Pooling-Analyseverfahren entlastet. Beim Pooling werden die Proben von mehreren Testpersonen miteinander vermischt und einer gemeinsamen Analyse unterzogen. Allerdings sei im Falle einer positiven Probe nicht sofort klar, welche Testperson sich mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Um das herauszufinden, sei eine erneute Testung der einzelnen Mitglieder des betroffenen Pools erforderlich, was zu Verzögerungen in der Auswertung führe. Durch die Vielzahl an infizierten Proben in den vergangenen Tagen und Wochen, kam es teilweise zu langen Wartezeiten auf die Testergebnisse. Aus diesem Grund wird ab sofort gesondert abgefragt, ob Kunden bereits Symptome haben oder schon positiv getestet wurden, heißt es von Firmenseite.

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