Landesgericht Salzburg
Sanierungsplan von Musterhauspark Eugendorf angenommen

Die Sanierungsplanantrag, der vom Musterhauspark Eugendorf eingebracht wurde, wurde von den Gläubigern einstimmig angenommen. | Foto: Gertraud Kleemayr
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Heute wurde der Sanierungsplanantrag des Musterhausparks Eugendorf beim Landesgericht  von den Insolvenzgläubigern einstimmig angenommen.

EUGENDORF, SALZBURG. Laut Alpenländischem Kreditorenverband kam es heute vor dem Landesgericht Salzburg zur Abstimmung über den Sanierungsplanantrag der Musterhauspark GmbH, Musterhauspark 1, 5301 Eugendorf.

20 Prozent Quote

Der Sanierungsplanantrag, den die Schuldnerin eingebracht beziehungsweise vor der Sanierungsplantagsatzung modifiziert hat, sieht folgenden wesentlichen Inhalt vor:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Insolvenzforderungen eine Sanierungsplanquote von insgesamt 20 Prozent, zahlbar längstens binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.

Einstimmig angenommen

Bis zum Zeitpunkt der Tagsatzung wurden Forderungen in Gesamthöhe von 15.217.848,08  Euro von rund 70 Gläubigern im Verfahren angemeldet. Der Sanierungsplan wurde von den in der Sanierungsplantagsatzung anwesenden Insolvenzgläubigern einstimmig angenommen.
Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans ist jedoch noch abhängig von der Abklärung einiger Einzelheiten mit den finanzierenden Kreditinstituten sowie anderen Großgläubigern. Die schriftliche Bestätigung der Vereinbarung muss bis 21.12.2022 dem Gericht vorgelegt werden, andernfalls die Bestätigung versagt würde. Schuldnerin sowie Masseverwaltung sind jedoch zuversichtlich, dass der Termin eingehalten und die Sanierung erfolgreich sein wird.
Sollte die Bestätigung versagt werden, würde die Musterhauspark GmbH ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen und würden die vorhandenen Vermögenswerte veräußert werden. In diesem Szenario würden die Gläubiger – wenn überhaupt – wohl lediglich eine Minimalquote im niedrigen einstelligen Prozentbereich erhalten.

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