Behandlungsfehler
Falsches Bein amputiert – Ärztin zu Geldstrafe verurteilt
FREISTADT, LINZ. Jene Ärztin, die im Mai dieses Jahres einem 82-jährigen Patienten das falsche Bein amputiert hatte, wurde am Mittwoch, 1. Dezember, vor dem Landesgericht Linz wegen grob fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt – die Hälfte davon bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Es ist unstrittig, dass hier ein Behandlungsfehler eingetreten ist, der nicht hätte passieren dürfen", sagt OÖG-Konzernpressesprecherin Jutta Oberweger. "Unsere Mitarbeiterin hat sich daher heute auch in einem Strafverfahren verantworten müssen, das zu einer Verurteilung führte. So bedauerlich der Vorfall am Klinikum Freistadt ist und so sehr uns das fehlerhafte Verhalten der verurteilten Ärztin betroffen macht – Fehler von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern passieren nicht absichtlich."
Die OÖG legt auf die Sicherheit in der Behandlung ihrer Patienten großen Wert, betont Oberweger. Wenn es bedauerlicherweise doch zu einem Behandlungszwischenfall oder Fehler komme, werden die Ursachen und Umstände genau analysiert, um zukünftig Fehler noch besser vermeiden zu können. Das ist auch in diesem Fall geschehen. Die internen Abläufe wurden mit dem gesamten Team besprochen und Sicherheitstrainings wurden absolviert.
„Als Arbeitgeber haben wir aber auch die Verantwortung für unsere Mitarbeiter. Es entspricht nicht unserer Unternehmenskultur, Mitarbeiter, die einmalig einen Fehler machen, zu entlassen und damit ihre Existenz zu zerstören“, erklärt Oberweger. Die Ärztin ist weiterhin bei der OÖG tätig, allerdings nicht mehr am Klinikum Freistadt.
Ärztin wegen tragischen Behandlungsfehlers vor Gericht (17.11.2021)
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