Kurze Verfallfristen kosten die Arbeitnehmer viel Geld

Klaus Riegler ist Leiter der AK-Bezirksstelle Freistadt, Zemannstraße 14. | Foto: AK OÖ
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BEZIRK, FREISTADT. Verjährung und Verfall sind Dauerthemen in der Arbeiterkammer Oberösterreich. Nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Verfallsfristen zielen darauf ab, die gesetzliche Verjährungsfrist zu verkürzen. Das ist bereits in vielen Branchen der Fall und zahlreiche Arbeitnehmer verlieren dadurch eine Menge Geld, da sie ihre Ansprüche nur für den kurzen Zeitraum innerhalb der Verfallsfrist geltend machen können.

Die AK OÖ handelte und startete eine parlamentarische Bürgerinitiative. Verfallsfristen von unter drei Jahren sollen abgeschafft und Arbeitnehmer vom Ergebnis einer Betriebsprüfung informiert werden. Dadurch erfahren sie, ob eine ungerechte Entlohnung vorliegt.

AK-Tipp: Arbeitszeiten genau aufzeichnen und Lohnabrechnungen kontrollieren lassen. So ist man im Falle des Falles gewappnet, um Forderungen durchsetzen zu können. Für mehr Infos: ooe.arbeiterkammer.at/freistadt

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