Waldbrandschutzverordnung
Rauchen und Feuer entzünden im Wald verboten

- Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding informiert: In den Waldgebieten der Bezirke Grieskirchen und Eferding sowie in den Gefährdungsbereichen dieser Waldgebiete ist jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
- Foto: FOTOKERSCHI.AT / BRANDSTÄTTER
- hochgeladen von Ramona Gintner
Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding haben verordnet, dass in den Waldgebieten der Bezirke Grieskirchen und Eferding sowie in den Gefährdungsbereichen dieser Waldgebiete jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten ist.
BEZIRKE. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
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