Vermehrte Alkoholkontrollen im Bezirk
Vom Punschstand sicher nach Hause

Jene, die einen Alkoholtest der Polizei verweigern, bekommen die gleiche Strafe wie Lenker mit 1,6 Promille Alkohol. | Foto: AndreyPopov/PantherMedia
  • Jene, die einen Alkoholtest der Polizei verweigern, bekommen die gleiche Strafe wie Lenker mit 1,6 Promille Alkohol.
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Zur Punschzeit setzt die Polizei vermehrt Kräfte für Alkoholkontrollen ein, um Unfälle zu vermeiden.

BEZIRKE. Heuer wurden bis zum 24. November in den Bezirken Grieskirchen und Eferding 333 Anzeigen aufgrund von Alkohol am Steuer von der Polizei ausgestellt, weiß Bezirkshauptmann Christoph Schweitzer. Zur jetzigen Punschstand-Zeit wird diese Zahl wohl etwas zunehmen, die Polizei führt verstärkt Alkoholkontrollen durch: "Die Gefahr, erwischt zu werden, steigt im Advent", so Bezirkspolizeikommandant Christian Stemmer. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt er, Fahrgemeinschaften zu bilden, bei denen der Fahrer beim Kinderpunsch bleibt. Alkohol-Vortestgeräten aus dem Internet steht Stemmer skeptisch gegenüber, denn: "Diese Geräte sind nicht geeicht. Nur das geeichte Gerät der Exekutive zählt."

Verweigerer zahlen wie ab 1,6 Promille

"Ab 0,5 Promille darf man kein Fahrzeug mehr lenken", erläutert der Bezirkspolizeikommandant. Wer die Kontrolle einer Streife verweigert, dem blüht dieselbe Strafe wie einem alkoholisierten Fahrzeuglenker ab 1,6 Promille: Sechs Monate Führerscheinentzug und 1.600 bis 5.900 Euro Strafe, so Schweitzer. Hier ist dann egal, ob der Alkomat mehr oder weniger als 0,5 Promille angezeigt hätte. Wer mit 0,5 bis 0,8 Promille im Blut am Steuer erwischt wird, kann mit einer Strafe von 300 bis 3.700 Euro rechnen. Mit 0,8 bis weniger als 1,2 Promille intus, wird einem der Führerschein beim ersten Mal mindestens einen Monat lang entzogen, und man muss eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro zahlen. "Bei Wiederholungstätern kann grundsätzlich nicht mit den gesetzlichen Mindeststrafen das Auslangen gefunden werden – es ist jedoch darauf Bedacht zu nehmen, in welchem Zeitabstand die Vorfälle stattgefunden haben", erläutert Schweitzer.

Alkoholgehalt schwer zu bestimmen

"Allerdings haben Alkohollenker generell, aber vor allem Wiederholungstäter, neben diesen Geldstrafen und dem Entzug der Lenkberechtigung auch noch mit einer Reihe von Begleitmaßnahmen zu rechnen – beispielsweise der Anordnung eines Verkehrscoachings, hier liegen die Kosten bei 100 Euro, oder einer 495 Euro teuren Nachschulung." Stemmer sagt: "Jeder Punsch ist zu viel – grundsätzlich gilt: 0,0 Promille ist beim Autofahren ideal. Lieber einen Kinderpunsch nehmen, bevor man da ein Risiko eingeht." Der Bezirkspolizeikommandant warnt vor der gefährlich-süßen Versuchung der Vorweihnachtszeit: "Wie viel Alkoholgehalt ein Punsch hat, kann man oft nicht genau sagen."

ZUR SACHE
Der Öamtc warnt auf seiner Webseite davor, "den 'Morgen danach' nicht zu unterschätzen": Selbst wenn man sich wieder nüchtern fühlt, kann man noch Restalkoholbestände im Blut haben. Der Autofahrerclub räumt auch mit den Mythen auf, wie man schneller nüchtern wird. Der stärkste Kaffee der Welt hilft nicht dabei, dass der Alkohol rascher abgebaut wird. "Der Körper hält sich an seine eigenen Regeln: Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut", so der Öamtc. Weiters wird unter oeamtc.at darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung bei mehr als 0,8 Promille bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg zurückverlangen kann.

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