Nur mit Test
Corona-Beschränkungen für Güssinger Spitalsambulanzen

- Patienten, die einen vorher vereinbarten Termin in einer Spitalsambulanz wahrnehmen wollen, müssen ein negatives CoViD-Testergebnis mitbringen.
- Foto: Martin Wurglits
- hochgeladen von Martin Wurglits
Angesichts steigender Infektionszahlen müssen seit 17. März alle Patienten, die einen vorher vereinbarten Termin in einer Spitalsambulanz im Krankenhaus Güssing wahrnehmen wollen, ein negatives CoViD-Testergebnis mitbringen. Das hat die burgenländische Krankenhausgesellschaft KRAGES bekanntgegeben.
Ein Antigen-Test dafür darf nicht älter als 48 Stunden sein, im Falle eines PCR-Tests darf dieser maximal 72 Stunden alt sein. Diese Tests müssen von einem der burgenländischen Impfzentren, von einer Apotheke, von einer Ärztin oder einem Arzt auf die Person ausgestellt worden sein. Das Ergebnis von Selbsttests reicht nicht.
Die neue Regelung gilt auch für Begleitpersonen von Ambulanzpatienten. Akut- und Notfälle können wie bisher das Krankenhaus ohne vorherigen Test aufsuchen.
Bei bestimmten Untersuchungen und Behandlungen kann es laut KRAGES vorkommen, dass im Spital während des Ambulanzbesuchs noch ein zusätzlicher CoViD-Test abgenommen wird.
Besuche in den burgenländischen Spitälern sind generell nicht möglich. Ausnahmen bestehen weiterhin für Besuche von Patienten, die länger stationär im Spital verbringen müssen. Gäste müssen in diesem Fall ebenfalls negative CoViD-Atteste mitbringen und vorweisen.
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