Für gewerbliche Mieter
OSG stellt corona-bedingte Mietzinssenkungen in Aussicht
Die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG) stellt den gewerblichen Mietern in ihren Immobilien aufgrund der Corona-Umsatzausfälle eine Mietzinsminderung in Aussicht. Für die Dauer der behördlichen Sperre rückwirkend ab 16. März bestehe je nach dem Umfang der Sperre und der individuellen Vertragslage das Recht auf Mietzinsminderung bis hin zur gänzlichen Mietzinsbefreiung, informiert die Genossenschaft.
Für die Miete von Wohnungen und Reihenhäusern gelte diese Regelung nicht. Für private Mieter in finanziellen Notlagen werde die OSG Stundungsansuchen und Zahlungsvereinbarungen unbürokratisch behandeln, um individuelle Lösungen zu finden. Einschlägige Gerichtsverfahren würden bis 30. April 2020 gestoppt, versichert OSG-Obmann Alfred Kollar.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.