Sparkasse Imst:
Josef Huber ist Aufsichtsratsvorsitzender

Nach dem Ausscheiden von Dr. Klaus Gstrein, wurde Christian Linser (l.) als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Sparkasse Imst AG gewählt. Josef Huber übernimmt dessen Vorsitz. | Foto: Sparkasse Imst/Mathias Brabetz
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  • Nach dem Ausscheiden von Dr. Klaus Gstrein, wurde Christian Linser (l.) als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Sparkasse Imst AG gewählt. Josef Huber übernimmt dessen Vorsitz.
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Josef Huber ist einstimmig zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Sparkasse Imst AG gewählt worden. Ebenfalls neu in den Aufsichtsrat gewählt wurde Christian Linser.

IMST. Personelle Änderungen im Aufsichtsrat der Sparkasse Imst AG: Dr. Klaus Gstrein, Mitglied des Sparkassenrates bzw. Aufsichtsrates seit 1998 schied aufgrund des Ablaufs seiner Funktionsperiode aus.
Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurde Christian Linser.
19 Jahre lang stand Dr. Klaus Gstrein dem Aufsichtsrat der Sparkasse Imst vor.
Aufgrund der in der Satzung der Sparkasse vorgesehenen Altersklausel war eine Verlängerung des Mandats von Gstrein nicht möglich.
Daher wurde Baumeister Josef Huber zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der Sparkasse gewählt. Mit Josef Huber steht ein erfahrener sowie erfolgreicher Unternehmer, ein bestens vernetzter Imster und Oberländer und vor allem ein loyaler Sparkassler an der Spitze des Oberländer Geldinstitutes.

„Die Sparkasse sicher in die Zukunft führen“

Im Zuge der Wahl blickte Huber auf seine ersten Berührungen mit der Sparkasse Imst zurück. „Wie viele Oberländer hatte ich bereits als Kind eine Beziehung zur Sparkasse Imst. Ich kann mich noch gut an das Ausleeren der Sparbüchse am Weltspartag erinnern. Seit damals bin ich der Sparkasse verbunden.“
Für seine neue Aufgabe hat er klare Ziele: „Die Sparkasse Imst sicher in die Zukunft führen. Gemeinsam mit meinen Kollegen im Aufsichtsrat werden wir dafür sorgen, dass die Sparkasse Imst für die Herausforderungen gerüstet bleibt. Wir leben in einer prosperierenden Region und werden diese positive Entwicklung weiter unterstützen.“
Dafür benötigt es Stabilität und Sicherheit. „Unsere Aufgabe im Aufsichtsrat ist es, dafür Sorge zu tragen“, betont Huber, der seit 2013 Mitglied im Aufsichtsrat der Sparkasse Imst AG ist. Von 2021 an bekleidete er bereits die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden der Sparkasse Imst Privatstiftung und seit 2022 ist er Vorsteher des Vereins der Sparkasse Imst Privatstiftung. Auch hier folgte er jeweils Klaus Gstrein nach.

„Der Verantwortung bewusst“

Als neues Mitglied des Aufsichtsrates der Sparkasse Imst AG wurde der Imster Rechtsanwalt Christian Linser gewählt. Gleichzeitig ist Linser seit vergangenem Jahr Vorsitzender des Regionalförderbeirates der Sparkasse Imst Privatstiftung.
Dieses Gremium entscheidet über die Vergabe der gemeinwohlorientierten Spenden bzw. der Zuwendungen im Rahmen des Förderpreises.
Linser war zudem bereits 2006 in der Steuerungsgruppe zur Umgründung des Sparkassenvereins in die Aktiengesellschaft involviert.
„Ich freue mich auf die neue Aufgabe und bin mir der Verantwortung bewusst. Ich fühle mich seit vielen Jahren mit der Sparkasse Imst verbunden und stelle mich gerne der neuen Herausforderung“, so Christian Linser, der seit 1998 Vereinsmitglied ist.

Seit 1980 Mitglied im Sparkassenverein

Josef Huber dankte seinem Vorgänger Klaus Gstrein: „Er hat über Jahrzehnte die Sparkasse Imst in verschiedensten Funktionen begleitet, auch in nicht immer einfachen Zeiten. Vor allem die Umgründung der Vereinssparkasse in eine Aktiengesellschaft fiel in seine Amtszeit. Für seine wertvollen Dienste möchte ich mich im Namen des gesamten Aufsichtsrates bedanken.“ Bereits im Juni 1980 wurde Gstrein als Vereinsmitglied aufgenommen. 18 Jahre lang, bis September 2022, war er Vereinsvorsteher.

Über den Aufsichtsrat der Sparkasse Imst AG

Der Aufsichtsrat der Sparkasse Imst AG besteht aus sechs Personen. Zu den Mitgliedern zählen die beiden Betriebsräte Engelbert Köll und Roland Falkner sowie Luis Kröll, Christian Linser, Franz Raich als Vorsitzender-Stellvertreter und Josef Huber als Vorsitzender.
Der Aufsichtsrat hat die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen, ihn im Rahmen der Leitung der Gesellschaft insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zu unterstützen, die strategischen Ziele und die internen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit dem Vorstand zu erörtern bzw. deren Umsetzung zu überwachen. Er hat dabei die ihm gesetzlich sowie satzungsmäßig zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.
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