Jägerverband bleibt bei der "konstruktiv ablehnenden Haltung" zur Jagdgesetznovelle

Will weiterverhandeln: Landesjägermeister Anton Larcher

TIROL. Der Vorstand des Tiroler Jägerverbandes (alle neun Bezirksjägermeister und die gewählten Vorstandsmitglieder) hat gestern einstimmig die Position des Tiroler Jägerverbandes der anstehenden Jagdgesetznovelle bestätigt bzw. noch nicht umgesetzte Änderungen detailliert definiert.
„Grundsätzlich bleibt es bei unserer konstruktiv-ablehnenden Haltung. Wir haben weitere Punkte formuliert, bei denen wir im Zuge des parlamentarischen Prozesses darauf drängen werden, dass diese berücksichtigt werden“, fasst Landesjägermeister DI Anton Larcher den einstimmigen Beschluss, der unter Beziehung aller Tiroler Bezirksvertreter erarbeitet wurde, zusammen.
Die Stellungnahme der Jägerschaft wird den zuständigen Stellen übermittelt. Larcher: „Der Vorstand unseres Verbandes, als zuständiges Gremium steht steht konstruktiven Gesprächen jederzeit offen gegenüber und hofft auf weitere Korrekturen der Novelle. Diese Gespräche möchten wir offen und fair führen. Aus diesem Grunde haben wir heute den Klubobleuten aller Fraktionen unsere Stellungnahme schriftlich zur Kenntnis gebracht.“

Regierung beschließt die Jagdgesetznovelle

DieTiroler Landesregierung hatte gestern diese Gesetzesnovelle beschlossen. Für diesen Antrag, der nun als Vorlage der Landesregierung an den Landtag gelangt, wurde ein Begutachtungsverfahren durchgeführt. Alle vom Wirkungsbereich des Gesetzesentwurfes berührten Interessenvertretungen waren zu hören. Der Tiroler Jägerverband war zudem in der Erstellung des Amtsentwurfes eingebunden, viele seiner Vorschläge konnten berücksichtigt werden.
LH Günther Platter: „Der Waldzustand in Tirol wird mit der Novellierung stärker in einen direkten Zusammenhang mit der Jagdbewirtschaftung gesetzt. Die waidgerechte Jagd wird ausdrücklich als Bestandteil der Landeskultur aufgenommen."

Stellungnahme des Gemeindeverbandes:

Unter Bedachtnahme auf „Bürokratieabbau“ und der Schaffung von verwaltungsökonomischen Prozessen sollte der Gesetzgeber bestrebt sein, Regelwerke nur im unbedingt erforderlichen Ausmaße zu schaffen. Nun ist in concreto ohnedies davon auszugehen, dass eine sehr hohe Regelungsdichte bereits vorliegt. Mit den beabsichtigten Änderungen erscheint es jedoch, diese „Dichte“ noch weiter zu verfeinern und damit letztlich gerade das Gegenteil von einer leichten „Administrierbarkeit“ bewirken zu wollen. In diesem Zusammenhang erweisen sich insbesondere die in den §§ 12, 12a, 46 und 46a vorgesehenen Inhalte als aufwendig und nur mit einem kaum zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand vollziehbar.
Des Weiteren lässt die Übertragung von zusätzlichen Aufgaben an das Jagdpersonal (zB vorgesehene Bestimmungen über die Wildbestandsregulierung bzw. Wildfütterung) und der damit einhergehende erhöhte Aufwand massive Einbrüche bei den Pachtzinsen erwarten. Dieser Rückgang an Pachteinnahmen trifft wiederum in vielen Fällen die Gemeinde als Verpächterin.

Die Eckpfeiler der Novelle:

Regulierung der Wildbestände
Die vorgeschlagene Novelle sieht vor, die Effizienz der Wildbestandsregulierung durch eine Verbesserung der Abschussplanung sowie deren Einhaltung zu erhöhen. Ein dem Lebensraum angemessener Wildbestand soll künftig über eine Erhebung mittels Zählung und Berechnung messbar sein. Notwendige Reduktionen des Wildbestandes sind dort herbeizuführen, wo tatsächlich Überbestände vorhanden sind und nicht mehr zu tolerierende waldgefährdende Wildschäden auftreten. Dies gilt gerade im Hinblick darauf, dass die Tiroler Landesfläche zu 40 Prozent von Wald bedeckt ist. Davon sind annähernd zwei Drittel Schutzwald.

Verjüngungsdynamik des Waldes
Darüber hinaus ist der Einfluss des Wildes auf die Entwicklung von Jungwaldbeständen bei der Abschussplanung zu berücksichtigen: Dies erfolgt im Wege eines von der Landesforstdirektion entwickelten neuen Systems, der so genannten Verjüngungsdynamik. Es handelt sich um die Darstellung der dynamischen Entwicklung von Jungwaldbeständen unter besonderer Berücksichtigung von Verbiss- und Fegeschäden. Jeweils im Frühjahr werden festgelegte Flächen vom Gemeindewaldaufseher gemeinsam mit den Jagdausübungsberechtigten und den Grundeigentürmern begangenen. Der Ist-Zustand des Waldes wird erhoben und dokumentiert. In einem objektvierten, nachvollziehbaren Verfahren wird so ermittelt, ob und welcher Handlungsbedarf besteht. Auf diese Weise soll präventiv, also schon im Zuge der Abschussplanung Wildschadensprävention betrieben werden. Die genauen Regelungen bleiben einer Durchführungsverordnung vorbehalten.

Abschussplan - Einhaltung
Da die beste Abschussplanung zur Wildstandsregulierung dann wenig bewirkt, wenn sie nicht eingehalten wird, werden einige Bestimmungen des geltenden Jagdgesetzes zur Einhaltung der Abschussvorgaben geschärft. Für weibliche Zuwachsträger wird ein Mindestabschuss eingeführt, der über Grünvorlagen bei Rotwild zwingend und bei Rehwild im Falle der Notwendigkeit kontrolliert wird.

Jagdjahrvorbesprechung
Vor den alljährlichen Abschussplanverfahren ist eine Jagdjahrvorbesprechung geplant: Darunter ist ein jagdbehördlicher Dialog zu verstehen, der unter Beteiligung des Bezirksjägermeisters, der Hegemeister, des Obmannes der Bezirkslandwirtschaftskammer und des Leiters der Bezirksforstinspektion bis zum 15. März eines jeden Jahres in jedem Bezirk durchzuführen ist. Dabei werden für die Abschussplanung maßgebliche Faktoren gemeinsam erörtert. Die Jagdjahrvorbesprechung dient auf Bezirksebene einer Verbesserung der Kommunikation zwischen Jagd-, Forst- und Grundbesitzer.

Wildfütterung
Grundsätzlich werden alle Fütterungsanlagen einer Anzeigepflicht unterstellt: Bei waldgefährdenden Wildschäden können Fütterungsanlagen verlegt oder aufgelassen werden. In Schutzwaldgebieten sollen diese Maßnahmen bereits bei vermehrtem Auftreten von Wildschäden zulässig sein.

Weitere jagdgesetzliche Regelungen
Regelungen für die Ausbildung der Jäger, die Pirschführung ausländischer Jagdgäste, das Disziplinarrecht und das Organisationsrecht wurden hauptsächlich auf Wunsch des Tiroler Jägerverbandes berücksichtigt.

Wald und Wild
„Es geht nicht um Wild oder Wald, es geht um Wild und Wald. Derzeit ist der Wald jedoch in Tirol im Nachteil. Nur ein gesunder Schutzwald kann seine Funktion auch erfüllen. Man darf aber nicht vergessen, dass die Jagdwirtschaft genauso Teil unserer Landeskultur ist, wie die Land- und Forstwirtschaft. Das Weidwerk der Jäger ist nicht zuletzt im Interesse des Waldes unverzichtbar“, fasst Geisler zusammen.
Naturschutzreferentin LHStvin Ingrid Felipe zeigt sich erfreut über die mit dieser Gesetzesänderung einhergehende Ökologisierung der Jagd. Die Verjüngungsdynamik sei der prägende Aspekt dieser Novelle. Darüber hinaus sei es für sie als für den Nationalpark zuständige Landesrätin erfreulich, "dass der Nationalpark Hohe Tauern in allen jagdlichen Angelegenheiten innerhalb seiner Grenzen ein Anhörungsrecht bekommt."

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