Ermittlung in Wien
Auslöser für Kellerbrand mit totem Mann weiter unklar

- Ende April kam es zu einem Kellerbrand mit einem toten 29-Jährigen. Der Fall gibt den Ermittlern weitere Rätsel auf.
- Foto: MeinBezirk Wien
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Weiter Rätsel gibt es in dem Fall rund um jenen Mann, welcher im Zuge eines Kellerbrandes in der Innenstadt ums Leben kam. Ein Fremdverschulden durch ein Gewaltdelikt kann ausgeschlossen werden. Wie es zum Brand jedoch kam, und ob für diesen eine Person verantwortlich war, das steht noch immer nicht fest.
WIEN/INNERE STADT. Es ist ein Fall mit vielen Rätseln und langsam aber sicher muss man aus juristischer Sicht schon ganz genau hinsehen. Dies zeigt die mediale Berichterstattung am Mittwoch, 4. Juni.
Zum Ausgangspunkt: Am 29. April kam es zu einem Brand in einem zweigeschossigen Keller in der Spiegelgasse. Im Zuge des Einsatzes wurde ein lebloser Mann entdeckt. Was er dort unten zu suchen hatte, das ist den Ermittlern unklar. Denn der Tote hatte seinen Hauptwohnsitz nicht einmal im 1. Bezirk.

- Polizei und Feuerwehr am Tag nach dem Kellerbrand in der Wiener Innnenstadt.
- Foto: MeinBezirk Wien
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Ende April dann das Obduktionsergebnis: Der Mann kam durch eine Rauchgasvergiftung zu Tode. Weitere Ermittlungen sollen jetzt klären, was für den Brand verantwortlich war.
Kein klassisches Fremdverschulden
Während die Brandermittler weiter ihre Untersuchungen vollzogen, wurde es öffentlich ruhig in der Sache. Am Mittwoch wird dann über die "APA" bekannt, dass Ermittler mittlerweile Fremdverschulden ausschließen können. Ob das Feuer durch einen Defekt oder bewusst durch eine Person ausgelöst wurde, steht indes noch immer nicht fest.

- Die Berufsfeuerwehr fand im Zuge der Löscharbeiten im Keller den 29-Jährigen. Jede Hilfe kam zu spät.
- Foto: MeinBezirk Wien
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Doch wie kann dies sein, wäre doch auch Brandstiftung ein Fremdverschulden? Eine Polizeisprecherin klärt gegenüber MeinBezirk auf: "Aufgrund der Todesursache ist Fremdverschulden im klassischen Sinne, etwa durch ein Gewaltdelikt wie Mord, ausgeschlossen. Dies schließt aber nach wie vor nicht aus, dass der Brand gelegt worden sein könnte. Dies ist nach wie vor Gegenstand von Ermittlungen."
Schnittverletzung durch Glasscheibe
Ein gelegter Brand könnte also nach wie vor Auslöser für die Rauchgasvergiftung samt Todesfolge sein. Sollte dies der Fall sein, steht zumindest die fahrlässige Tötung durch eine andere Person im Raum. Als ein klassisches "Fremdverschulden", wie für einen Mord, sei dies aber in einer möglichen Anklage nicht zu werten, so die Sprecherin.

- Nach wie vor laufen die Ermittlungen. Ein Gewaltdelikt, etwa ein Mord, kann mittlerweile ausgeschlossen werden. Alles andere ist jedoch noch offen.
- Foto: Antonio Šećerović/RMW
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Auch für eine weitere Verletzung an dem Leichnam, eine Schnittverletzung, sei kein Außenstehender verantwortlich. Im Keller befindliche Glasscheiben seien heruntergefallen bzw. umgekippt und hätten dem Mann die Verletzungen zugefügt. Diese seien jedoch ohnehin nicht todesursächlich gewesen.
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