Antrag gegen Wirtesterben
300 Millionen Euro Schutzschirm für Eventwirtschaft
Zur weiteren Abfederung der COVID-19-Folgen wurde im Tourismusausschuss am Donnerstagabend einhellig ein Schutzschirm über 300 Millionen Euro für die Veranstaltungs- und Kongresswirtschaft beschlossen, in einem Entschließungsantrag soll das weitere Wirtesterben am Land verhindert werden.
ÖSTERREICH. Über Haftungen soll der Bund nicht stornierbare Kosten übernehmen, wenn Veranstaltungen nicht oder nur reduziert stattfinden können. Hintergrund ist der massive Einbruch in der auch für den Tourismus relevanten Veranstaltungsbranche aufgrund der COVID-19-Krise.
300 Millionen Haftungsübernahmen für Veranstaltungs- und Kongresswirtschaft
Ein Initiativantrag zur Änderung des KMU-Fördergesetzes sieht als Ergänzung die Aufgabe des Bundes vor, die durch die COVID-19-Krisensituation zum Erliegen gekommene Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen wieder zu ermöglichen. Zentraler Punkt ist es, dass der Bund nicht stornierbare Kosten übernehmen soll, falls aufgrund einer veränderten Situation eine Veranstaltung doch nicht oder nur in begrenztem Umfang stattfinden kann. Für diesen Schutzschirm sind derzeit 300 Millionen Euro vorgesehen.
Veranstaltungen ab Frühjahr
Laut Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), handle es sich um kein direktes Förderinstrument für Unternehmen bzw. für Veranstaltungen, sondern um Haftungen des Bundes für nicht stornierbare Kosten. Hier werde ein völlig neues Instrument aufgebaut, wie es dieses ihres Wissens bisher noch nirgendwo gebe, sagte Köstinger. Ziel sei es, den Veranstaltern die notwendige Planungssicherheit zu geben und sie anzuregen, wieder Veranstaltungen ab dem kommenden Frühjahr zu planen. Das wolle man dadurch erreichen, indem sie darauf bauen können, dass sie nicht auf bereits entstandenen Kosten sitzen bleiben. Die Federführung für Veranstaltungen im Tourismusbereich werde dabei ihr Ressort übernehmen. Erfasst werden sollen aber auch möglichst viele Kulturveranstaltungen, wie etwa Festivals. Hier werde Kulturstaatssekretärin Andrea Mayr die Zuständigkeit übernehmen.
Die Maßnahme diene nicht zuletzt der Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, erläuterte Bundesministerin Köstinger weiter. Mit dem Gesetz werde die erste rechtliche Grundlage geschaffen, sie solle nach Inkrafttreten durch eine Förderungsrichtlinie spezifiziert werden. Die Notifikation in Brüssel sei bereits im Laufen. Seitens der EU-Kommission werde dann vorgegeben, bis zu welcher Höhe Kosten übernommen werden können. Die Details würden dann über eine Verordnung festgelegt, wobei ihr Ressort bereits fachliches Know-how gesichert habe, um tatsächlich branchengerechte Lösungen zu finden. Nicht anspruchsberechtigt sein werden jedenfalls private Veranstaltungen sowie Parteiveranstaltungen, wurde seitens des Ressorts klargestellt.
Gegen Gasthaussterben am Land und für Kulinarik
Mit einer Mehrheit aus ÖVP, FPÖ und Grünen angenommen wurde ein gemeinsam von Abgeordneten der Koalitionsparteien im Ausschuss eingebrachter Entschließungsantrag, der an den SPÖ-Antrag anschließt. Darin werden Maßnahmen gegen das Gasthaussterben insbesondere im ländlichen Raum unterstützt. Österreich solle die Verbindung von Tourismus und Kulinarik stärken und sich als die wichtigste Kulinarik-Destination Europas positionieren, wünschen die Abgeordneten.
In dem Entschließungsantrag geht es etwa um Projekte zur unmittelbaren Kooperation (z.B. Plattformen zum Direktbezug von regionalen Lebensmitteln). Vorbildprojekte zwischen Tourismus und Landwirtschaft sollten besser sichtbar gemacht werden, meinen die Abgeordneten. Die Kooperation zwischen der Österreich Werbung und dem Netzwerk Kulinarik müsse intensiviert werden, um Österreich als die wichtigste Kulinarik-Destination Europas zu positionieren. Hierzu gelte es, das Netzwerk Bioregionen innerhalb des Netzwerks Kulinarik auf- und auszubauen, heißt es im Antrag.
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