Gemeinsame Obsorge: Ansturm der Väter bleibt wider Erwarten aus !
"DIE PRESSE"
Gemeinsame Obsorge: Ansturm der Väter bleibt wider Erwarten aus – Stand 26.05.2013
ALLMACHT DER MUTTER DURCH KindNamRÄG 2013 GESTÄRKT ?
ERPRESSUNG GEHT WEITER - DAS FAUSTPFAND KIND
Gemeinsame Obsorge:
„Wenn Du Obsorgeantrag stellst, siehst Du Dein Kind nie wieder“
STAND ZUM HUSCH-PFUSCH GESETZ KindNamRÄG 2013 - 26.5.2013
WANN KOMMT DAS REPARATURGESETZ - 2016, wie bereits beschlossen?
23 mehr Anträge per Monat !!!
Gemeinsame Obsorge: Ansturm der Väter bleibt wider Erwarten aus
von Philipp Aichinger "Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2013)
Seit Februar gilt in Österreich eine neue Gesetzeslage. Nun kann man bei Gericht auch ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern einklagen. Doch die erwartete Antragsflut von Vätern kam nicht. Auch Paare, die am Standesamt gemeinsam ihr Sorgerecht eintragen lassen wollen, gibt es nur selten.
Nun aber kann jeder zu Gericht gehen und der Richter darf (nach einer sechsmonatigen Testphase) ein gemeinsames Sorgerecht anordnen. Das bedeutet eine neue Chance für alle Väter, die bisher kein Sorgerecht haben, eine Vielzahl von Anträgen wurde deswegen erwartet. Jedoch: „Es gibt weniger Anträge auf gemeinsame Obsorge als erwartet“, berichtet Doris Täubel-Weinreich, Obfrau der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung. Sie führt das auch darauf zurück, dass Väterorganisationen erklärt haben, dass Anträge wenig sinnvoll sind. Denn das neue Gesetz sieht vor, dass auch bei gemeinsamer Obsorge vom Gericht ein Elternteil bestimmt wird, bei dem das Kind primär wohnt. Und diese Person darf allein über den Aufenthalt des Kindes entscheiden. Wenn dieses Recht weiterhin nur der Mutter zukommt, nütze ein Sorgerecht für Väter kaum etwas, kritisieren die Väterorganisationen. So könne die Mutter mit dem Kind dann sogar trotz gemeinsamer Obsorge auswandern. Befürworter der Regelung hatten damit argumentiert, dass man Mütter nicht in der Freiheit einschränken dürfe, (mit dem Kind) umzuziehen.
Volltext und Quelle: http://diepresse.com/home/leben/lebenimport/1410675/Gemeinsame-Obsorge_Ansturm-der-Vaeter-bleibt-wider-Erwarten-aus?direct=1410672&_vl_backlink=%2Fhome%2Fleben%2Fmensch%2Findex.do&selChannel=283
Kein Ansturm auf Gerichte nach Gesetzesänderung bei Obsorge
1.656 Obsorge-Anträge im Jänner, 1.679 im Februar
Wien - Seit 1. Februar ist das jüngste Familienrechtspaket nun in Kraft, ein Ansturm bei den Gerichten blieb bisher aber offensichtlich aus: Im Jänner gab es 1.656 Obsorge-Anträge, im Februar mit 1.679 nur eine leichte Steigerung, wie aus Daten des Justizministeriums hervorgeht. Die Zahlen decken sich auch mit den Erfahrungsberichten der Familienrichterschaft, die von einer nur leichten Zunahme spreche, hieß es seitens des Ressorts gegenüber der APA.
In einem größeren Familienrechtspaket, auf das sich ÖVP und SPÖ nach langem Tauziehen im Oktober geeinigt haben, waren auch einige Änderungen bei der Obsorge enthalten. Entsprechend einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes können nun auch ledige Väter die gemeinsame oder alleinige Obsorge (auch gegen den Willen der Mutter) beantragen. Außerdem kann die Obsorge jetzt auch bei strittigen Trennungen beiden Eltern übertragen werden, nach einer sechsmonatigen "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung". Eine weitere Neuerung war, dass nicht verheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht am Standesamt vereinbaren können
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Die genannten Anträge umfassen alles, was mit Obsorgeangelegenheiten zu tun hat. Natürlich könnten die Anträge noch etwas mehr werden, wenn man bedenke, dass im Februar Semesterferien waren, der Monat kürzer ist und man ja auch etwas Zeit brauche, um sich beraten zu lassen und einen Antrag zu stellen, erläuterte man im Justizministerium. Den befürchteten "Ansturm" gab und gebe es aber jedenfalls nicht. (APA, 16.3.2013)
Volltext und Quelle: http://derstandard.at/1363239253179/Kein-Ansturm-auf-Gerichte-nach-Gesetzesaenderung-bei-Obsorge
TEAM VATERVERBOT.AT
Österreich (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
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