LH Platter bleibt hart
Spätere Sperrstunde für Hotelgäste in Salzburg und Vorarlberg, nicht aber in Tirol
Seit vergangenem Freitag gilt in Tirol, Salzburg und Vorarlberg eine vorverlegte Sperrstunde um 22 Uhr. Für Hotels in Tirol gibt es im Gegensatz zu den Nachbarbundesländern Vorarlberg und Salzburg allerdings keine Ausnahmen bei der vorverlegten Sperrstunde.
ÖSTERREICH. In Salzburg und Vorarlberg ist eine Ausnahme von der strengeren Sperrstundenregelung geschaffen worden. Für Hotelgäste gilt nicht mehr die vorverlegte Sperrstunde um 22.00 Uhr, sie können bis 1 Uhr konsumieren. Die Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßte in einer Aussendung am Dienstag die "Reparatur" der Covid-Verordnung. "Das Ziel war, neue Cluster zu verhindern. Und wir wissen, bei gesetzten Essen in Hotels entstehen keine. Das Verbot hilft nicht bei der Bekämpfung von Corona, schadet aber den Betrieben“, so Manfred Furtner, Vorsitzender der Österreichischen Hoteliervereinigung in Tirol. Die Regelung müsse nach Salzburg und Vorarlberg nun auch für Tirol repariert werden, forderte Furtner. Tirol zieht bei der Ausnahme für die Hotellerie von der Sperrstundenregelung aber nicht mit. Das bestätigte der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) am Dienstag.
Platter: Sperrstundenregelung "harte Maßnahme"
„Eine Differenzierung zwischen Gästen und Einheimischen in Lokalen führt zu einer Ungleichbehandlung“, erklärte Platter. So sei es nicht zu rechtfertigen, dass Einheimische um 22.00 Uhr die Lokale verlassen müssen, aber Hausgäste in Hotels bis 1.00 Uhr früh konsumieren könnten. Man wolle mit der Maßnahme die Infektionszahlen nach unten drücken und das „Gesundheitssystem sowie den Arbeits- und Wirtschaftsstandort“ schützen, betonte der Landeshauptmann. Platter räumte aber ein, dass es sich bei der Sperrstundenregelung um eine harte Maßnahme für die Tiroler, Gastronome und die Hotellerie handle.
Auch der Tiroler AK Präsident Erwin Zangerl zeigt wenig Verständnis für die Forderung der Hoteliervereinigung, Beherbergungsbetriebe von der vorverlegten Sperrstunde auszunehmen. „Ja, das Virus verhält sich überall gleich. Das ist aber auch der einzige Punkt, in dem ich den Vertretern der Österreichischen Hoteliervereinigung beipflichten kann“, betonte der AK Präsident. „Deshalb bin ich auch erleichtert, dass Landeshauptmann Günther Platter dem Druck der Hoteliers – im Gegensatz zu seinen Amtskollegen in Vorarlberg und Salzburg – nicht nachgegeben hat.“
Anschober: österreichweite Registrierungspflicht vorstellbar
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sprach sich inzwischen im Interview mit oe24.tv am Dienstag für eine österreichweite Registrierungspflicht in der Gastronomie aus, eine Rechtskonformität sei vorstellbar. „Wir hätten das für das Covid-Maßnahmengesetz geplant gehabt, aber da hatten Datenschützer Bedenken, dass dies nicht machbar sei“, so Anschober.
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