ÖGK
Zahlreiche Services weiterhin erreichbar

Das Maßnahmenpaket ist ab sofort gültig | Foto: SVC
  • Das Maßnahmenpaket ist ab sofort gültig
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TIROL. Die Österreichische Gesundheitskasse setzt umfangreiche Maßnahmen um die Gesundheitsversorgung in Zeiten der Coronakrise unbürokratisch sicherzustellen. Aufgrund der aktuellen Lage hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein Maßnahmenpaket für alle Patientinnen und Patienten geschnürt. Dies ist ab sofort gültig.

„Der laufende Betrieb als regionale Anlaufstelle für die Anliegen unserer Versi-cherten ist auch in dieser herausfordernden Zeit sichergestellt“, erklärt Dr. Arno Melitopulos, Leiter der Landesstelle Tirol.

Leistungen erfolgen ohne Einschränkungen

Sämtliche Leistungen der ÖGK wie Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Erstattung von Kosten, etc. erfolgen auch weiterhin ohne Einschränkungen. Geschlossen wurden die Kundenservicestellen, es gibt aber die Möglichkeit, sämtliche Schriftstücke in Boxen in den Eingangsbereichen der Kundenservicestellen einzuwerfen.
Informationen und Anträge können weiterhin telefonisch oder per E-Mail eingeholt werden.
Persönliche Termine, die unbedingt notwendig sind, können nur nach telefonischer Terminvereinbarung stattfinden. Viele Anliegen können zudem auch über das Online-Portal erledigt werden.

Kontakt im Überblick
Tel.: 050766-18
Online-Portal: www.meinesv.at
E-Mail: office-t@oegk.at Sende eine E-Mail

Was ist möglich?

  • Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.
  • Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten.
  • Bei Medikamenten kann der Bedarf für einen Monat abgegeben werden, nur bei spe-ziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
  • gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Eu-ro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
  • Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können so-weit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psycho-logen.

„Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können", erklärt Dr. Arno Melitopulos. Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt. Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden.
Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020.

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