AK Tirol informiert - Reiserücktritt Nizza und Türkei

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man kostenlos von einer gebuchten Reise zurücktreten | Foto: Schöffthaler
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann man kostenlos von einer gebuchten Reise zurücktreten
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TIROL. Die AK-Tirol informiert über die rechtlichen Möglichkeiten eines Reiserücktritts. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die eine kostenlose Stornierung möglich machen.

Unvorhersehbare Ereignisse nach der Reisebuchung

Wenn nach einer Reisebuchung unvorhersehbare Ereignisse eintreten kann unter Umständen die Reise kostenlos storniert werden. Diese Ereignisse müssen eine Reise unmöglich oder unzumutbar machen, wodurch die "Geschäftsgrundlage weg fällt". Ist beispielsweise die Gefahr so hoch, dass ein durchschnittlicher Reisender eine Reise nicht antreten würde, besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht. Zu diesen Gefahren zählen anhaltende Terrordrohungen oder Terrorakte gegen Touristen.
Voraussetzungen dafür sind offizielle Reisewarnungen des Außenministeriums oder wenn die Gefahr durch seriöse Medienberichte bestätigt wurde.

Keine Reisewarnung für Frankreich und die Türkei

Derzeit gibt es keine Reisewarnung für Frankreich oder die Türkei. Jedoch rät das Außenministerium zur erhöhten Vorsicht bei Türkeireisen, vor allem auf stark frequentierten Plätzen und touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch in Nizza sollte man die betroffene Region meiden.

Eine mögliche Stornierung wird im Einzelfall geprüft

Beim Wunsch einer Reisestornierung wird geprüft, ob die Geschäftsgrundlage wefgällt und somit ein kostenloses Storno-Recht vorliegt. Geprüft werden die konkrete Reisebuchung, der Zielort bzw. die Zielregion und der Zeitpunkt der Reise. Dauert es bis zur geplanten Reise noch länger, wird in den meisten Fällen die Entwicklung noch abgewartet. Im Zweifelsfall entscheiden hier die Gerichte.

Allerdings kann der Reiseveranstalter auch zumutbare Umbuchungen oder Alternativen anbieten. Aktuell werden von Reiseveranstaltern offenbar kostenlose Umbuchungen von Türkei- oder Nizza-Reisen angeboten.

Tipps der AK-Tirol

  • Entscheiden Sie für sich, ob Sie die Reise antreten möchten oder auf Grund der Risikolage nicht reisen werden.
  • Wenn Sie zurücktreten wollen, nehmen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter Kontakt auf und versuchen Sie eine Lösung zu finden.
  • Nehmen Sie eine kostenlose und zumutbare Umbuchung Ihres Reiseveranstalters an. Ist die Umbuchung aus Ihrer Sicht aus guten Gründen abzulehnen, sollten Sie das schriftlich machen und diese Gründe auch anführen.
  • Akzeptiert der Reiseveranstalter einen kostenlosen Rücktritt nicht und bietet er auch keine Umbuchungsmöglichkeit an, sollten Sie Ihren Rücktritt schriftlich erklären. Stützen Sie sich dabei auf den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“. Eine Stornogebühr sollten Sie nur „vorbehaltlich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ begleichen oder bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.
  • Informieren Sie sich am besten schon vor der Buchung auf der Webseite des Außenministeriums www.bmeia.gv.at über die Sicherheitslage im Reiseland.
  • Wer eine Reise trotz erhöhter Sicherheitsgefährdung antritt, sollte während seines Aufenthalts kein unnötiges Risiko eingehen und immer den Anweisungen der Sicherheitsbehörden folgen. Außerdem sollten Sie sich danach auch im Urlaubsland regelmäßig über die Sicherheitslage vor Ort informieren.
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