Gassenverschenkungen
Gut gemeint, aber mit vielen Gefahren verbunden
INNSBRUCK. Die nicht gebrauchte Waschmaschine oder die Sitzgarnitur vor die Türe stellen, eine Zettel "einfach mitnehmen" darauf und noch schnell in den sozialen Medien posten. Anderen kann damit vielleicht eine Freude gemacht werden, selbst ist man den nicht mehr benötigen Gegenstand los. Immer ist diese Vorgangsweise anzutreffen. Sie ist aber mit vielen Gefahren verbunden und auch rechtlich durchaus bedenklich. Die Stadtblatt-Redaktion hat bei IKB-Umwelt- und Abfallberater Dustin Klüger nachgefragt.
Interview
Stadtblatt: In den sozialen Medien, auf den sogenannten Marktplätzen sind immer mehr User zu finden, die Artikel verschenken und diese vor dem Haus deponieren. Eine gute und einfache Möglichkeit, aber rechtlich auch einwandfrei?
Dustin Klüger: In der Tat ist diese Art der Weitergabe rechtlich bedenklich. Das Abstellen von zu verschenkenden Artikeln ist in dieser Form nicht durch Gesetze definiert. Rechtlich handelt es sich, auch wenn die Artikel zu verschenken sind, um eine illegale Abfallablagerung, zumindest wenn dies auf öffentlichem Grund geschieht. Die Abgabe auf diese Weise wäre nur denkbar, wenn die Artikel auf dem Privatgrundstück bereitgestellt werden. Ebenso haben die Besitzer die Pflicht, für eventuelle Beschädigungen und Verunreinigungen aufzukommen bzw. diese wieder zu reinigen. Direkt am Haus aufgestellte Artikel stellen zudem eine Brandlast dar und sollten bis zur Abholung beaufsichtigt werden. Außerdem ist es aus vielen Fällen bekannt, dass „Abfall neuen Abfall anzieht“. Es kann also durchaus sein, dass zwar die z.B. bereitgestellten Stühle von Interessierten übernommen werden, jedoch andere tatsächliche Sperrmüllabfälle dazugestellt werden. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich die Abgabe auf die oben geschilderte Weise nur unter dauerhafter Aufsicht.
Wie sollte eine "Gassenverschenkung" konkret ablaufen?
In diesem Sinne macht es tatsächlich mehr Sinn, die zu verschenkenden Artikel direkt zu übergeben, anstatt sie einfach vor die Haustüre zu stellen. Mittlerweile sind uns die Bilder von „Altgeräteverwertern“ in vor allem Afrikanischen Ländern gut bekannt.
Um den illegalen Altgeräteexport und somit die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen zu stoppen, sollten Elektrogeräte keinen unautorisierten Altgerätesammlern übergeben werden. Im Zweifelsfall ist die Entsorgung am Recyclinghof oder mit der Sperrmüllsammlung die sichere Variante. Alternativ können Sozial Ökonomische Betriebe wie Ho&Ruck sowie WAMS kontaktiert werden, welche die zu verschenkenden Artikel eventuell gerne übernehmen.
Diese können in den jeweiligen Kaufhäusern und Läden dann verkauft werden. Im Gegenzug werden so Transitarbeitsplätze für Menschen geschaffen, die auf dem aktuellen Arbeitsmarkt weniger Chancen erhalten haben.
Welche Möglichkeiten der Abgabe von Sperrmüll oder ungebrauchten Artikeln gibt es in Innsbruck?
Jede Innsbrucker Liegenschaft hat die Möglichkeit, zweimal pro Jahr kostenlos eine Sperrmüllabholung zu veranlassen. Der Sperrmüll darf in diesem Fall nicht vor 17 Uhr des Vortages herausgestellt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Abfälle die kein Sperrmüll sind, wie zum Beispiel Türen, Fenster und Problemstoffe, nicht mitgenommen werden. Problemstoffe können während der zweimal im Jahr stattfindenden mobilen Problemstoffsammlung abgegeben werden. https://www.ikb.at/privat/abfall/sperrmuell
Wie hoch ist in etwa das Sperrmüllaufkommen in Innsbruck im Jahr?
Pro Jahr werden allein am Recyclinghof 11.000 Tonnen reiner Sperrmüll abgegeben. Diese Zahl beinhaltet keine Elektroaltgeräte, welche bei der Sperrmüllsammlung allerdings auch mitgenommen werden. Zusätzlich wurden bei der Sperrmüllsammlung im Stadtgebiet insgesamt rund 2.000 Tonnen gesammelt. Insgesamt beläuft sich das Sperrmüllaufkommen in Innsbruck pro Jahr also auf rund 13.000 Tonnen.
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