Regeln
Hundeleben in der Stadt

Für Innsbrucks Hunde gibt es zahlreiche Regeln. | Foto: Privat
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  • Für Innsbrucks Hunde gibt es zahlreiche Regeln.
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INNSBRUCK. Die nicht ganz 5.000 Hunde sowie ihre Besitzerinnen und Besitzer in der Stadt Innsbruck haben sich an zahlreiche Regeln zu halten. So herrscht im Stadtgebiet Leinenpflicht, der Hundekot ist zu entsorgen. Straßenbahn und Bus sind mit Maulkorb ein Gratisangebot und rund 9.200 Quadratmetern stehen an Hundewiesen zur Verfügung.

Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet

Die Stadt Innsbruck weist darauf hin, dass für Hunde im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht besteht. „Es fällt manchmal schwer, den Drang nach Freiheit und Bewegung unserer Lieblinge einzuschränken. Dennoch ersuche ich die Bürgerinnen und Bürger, für den Auslauf der Hunde ohne Leine die dafür vorgesehenen Plätze zu benützen“, appelliert Vizebürgermeister Johannes Anzengruber und macht auf die insgesamt sieben städtischen Hundewiesen mit einer Gesamtfläche von 9.200 Quadratmetern aufmerksam.

Die Hundewiesen

Egerdach (Reichenau):
Lage: Ecke Egerdachstraße / Gumppstraße, bei den Schrebergärten Stadtplanlink, ca. 1.200 m²
Karwendelbrücke (Höttinger Au):
Lage: Arthur-Haidl-Promenade, direkt bei der Karwendelbrücke Stadtplanlink, ca. 600 m²
Pechepark (Wilten):
Lage: Ecke Südbahnstraße / Schidlachstraße Stadtplanlink, ca. 2.000 m²
Pulverturm (Höttinger Au):
Lage: Hans-Flöckinger-Promenade Stadtplanlink, ca. 1.800 m²
Rossaupromenade Ost (Amras/ Rossau):
Lage: Archenweg, 200 m östlich des Eingangs Baggersee Stadtplanlink, ca. 1.200 m²
Rossaupromenade West (Amras/ Rossau):
Lage: auf Höhe Rossaugasse 7-11 Stadtplanlink, ca. 1.200 m²
Sauerweinwiese (Kranebitten):
Lage: Kranebitterbodenweg hinter Campingplatz Stadtplanlink, ca. 1.200 m²

Freies Toben ist auf dem Gelände der Hundewiese erlaubt. | Foto: IKM
  • Freies Toben ist auf dem Gelände der Hundewiese erlaubt.
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Spielplatzordnung

Bei Spielanlagen sind Hunde gemäß der städtischen Spielplatzordnung an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen. Darüber hinaus herrscht Maulkorbpflicht und die Hunde müssen von Spielgeräten, Rasen, Pflanzungen, Grünflächen, Sandkästen und Brunnen ferngehalten werden. Den Erholungsraum Wald können Hundehalterinnen und -halter mit ihren Hunden frei betreten, allerdings muss darauf Bedacht genommen werden, dass das Nebeneinander von Hunden und Wildtieren konfliktfrei funktioniert.

Maulkorbpflicht

„Hunde werden nur selten grundlos aggressiv. Sollte dies doch einmal der Fall sein, heißt es Ruhe bewahren, eine seitliche Stellung einnehmen, direkten Blickkontakt vermeiden und wenn nötig langsam die Distanz zu ihm vergrößern“, betont die für Veterinärwesen zuständige Referentin Elisabeth Gilhofer. Kontrolliert wird die Einhaltung der ortspolizeilichen Regelungen von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Das Amt für Allgemeine Sicherheit beurteilt, ob Gefährdungspotenzial laut Landespolizeigesetz vorliegt. Ist dies der Fall, muss der Hund dem Referat für Veterinärwesen vorgeführt werden. Eine mögliche Auflage aufgrund der amtstierärztlichen Beurteilung ist eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Für Abwechslung auf den Hundewiesen ist gesorgt. | Foto: IKM
  • Für Abwechslung auf den Hundewiesen ist gesorgt.
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Überraschungen vermeiden

Vizebürgermeister Anzengruber ersucht die Hundehalterinnen und -halter außerdem, Hundekot ordnungsgemäß über die Hundekotsackerl in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen:: „Die Sackerl können über die insgesamt 180 Gassi-Automaten entnommen oder auch kostenlos im Bürgerservice und im Recyclinghof der Stadt Innsbruck abgeholt werden.“ Besonders auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine Verschmutzung mit Hundekot aus hygienischen Gründen zu vermeiden, da dort Nahrungsmittel produziert werden.

Hundekot war auch 2017 ein Thema: Christina Skupien (Tierschutzverein für Tirol), Martin Mölgg (Land Tirol), Vizebürgermeisterin Sonja Pitscheider, Alexander Würtenberger (ATM-Projektleiter), Stadtrat Gerhard Fritz, Vizebürgermeister Christoph Kaufmann (v. l.) posierten mit Kampagnenmaskottchen „Grauslig“.  | Foto: IKM
  • Hundekot war auch 2017 ein Thema: Christina Skupien (Tierschutzverein für Tirol), Martin Mölgg (Land Tirol), Vizebürgermeisterin Sonja Pitscheider, Alexander Würtenberger (ATM-Projektleiter), Stadtrat Gerhard Fritz, Vizebürgermeister Christoph Kaufmann (v. l.) posierten mit Kampagnenmaskottchen „Grauslig“.
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Im Rahmen der Aktion „Mögen Sie Würmer“ stellten die Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Referates „Natur und Erholung“ Hinweisschilder auf, die auf einen verantwortungs- und rücksichtsvollen Umgang mit Hunden im Freibereich aufmerksam machen. Dort wird erklärt, wie der Hundekot in die Nahrungsmittelkette des Menschen gelangt und damit ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier darstellt. Die Hundehalterinnen und -halter schützen damit andere Menschen nicht nur vor unappetitlichen Überraschungen, sondern auch vor nicht zu unterschätzenden Infektionsquellen für Kinder und immunschwache Erwachsene. „Wir wollen in unserer Stadt ein harmonisches und konfliktfreies Zusammenleben zwischen Mensch und Tier gewährleisten. Deshalb bitten wir alle Hundehalterinnen und -halter, sich an diese wichtigen Regeln und Vorschriften zu halten“, betont Anzengruber abschließend.

Zur Aktion im Jahr 2017 gab es auch ein Video:

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Für Innsbrucks Hunde gibt es zahlreiche Regeln. | Foto: Privat
Für Abwechslung auf den Hundewiesen ist gesorgt. | Foto: IKM
Freies Toben ist auf dem Gelände der Hundewiese erlaubt. | Foto: IKM
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