Nachtkultur
Innsbruck nimmt für Clubszene Geld in die Hand

Die Innsbrucker Club Commission wart bei der Erarbeitung der Förderrichtlinien eingebunden. | Foto: Innsbrucker Club Commission
  • Die Innsbrucker Club Commission wart bei der Erarbeitung der Förderrichtlinien eingebunden.
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INNSBRUCK. Nach mehreren Anläufen hat der Stadtsenat die Bestimmungen für die Förderungen der Innsbrucker Nachtkultur beschlossen, jetzt fehlt noch die Zustimmung des Gemeinderates.

Wichtige Hilfe

"Nach Monaten der Verhandlungen können wir mit diesem Paket den Einrichtungen der Klubkultur in Innsbruck nun direkt, schnell und unkompliziert helfen. Wir unterstützen damit Investitionen in die Infrastruktur als auch die Planung spannender (nacht)kultureller Programme, die die Innsbruckerinnen und Innsbrucker nach der Öffnung der Klubs wieder in Anspruch nehmen können", freut sich GR Dejan Lukovic in seiner Stellungnahme zu den BezirksBlättern Innsbruck.

All-Parteien-Beschluss am Anfang

Im April 2021 haben alle Parteien des Innsbrucker Gemeinderates einen ersten gemeinsamen Schritt zur Unterstützung der Klubkultur in Innsbruck und Tirol gesetzt. Im Gemeinderat wurde ein Allparteienantrag eingebracht, der zum Inhalt hat, dass die Stadt Innsbruck bis zu 150.000€ für einen von Stadt, Land und WKO zu gleichen Teilen gemeinsam getragenen Fonds zur Verfügung stellt, der dazu dienen soll, die Einrichtungen der Klubkultur in Stadt und Land bestenfalls vor einer Schließung zu bewahren. Mit diesem Antrag lädt der Innsbrucker Gemeinderat das Land Tirol und die Wirtschaftskammer ein, sich an diesem Fonds zu beteiligen und gemeinsam an der Erarbeitung der Richtlinien zur Vergabe der Mitteln zu arbeiten. Besonders freute sich der Grüne Gemeinderat Dejan Lukovic, dass ein Allparteienantrag zu dieser Angelegenheit möglich war: "Wir übernehmen hier alle Verantwortung für die wichtigen Einrichtung der Klubkultur in Innsbruck, die auch weit über die Stadt hinaus Besucherinnen und Besucher anziehen."

Appell

Im Dezember 2021 richtete die Club Commissionen einen Appell an die Stadtpolitik: "Wir als Innsbrucker Club Commission fordern alle Parteien auf, diesen Versprechen nun endlich Taten folgen zu lassen und die stark benötigten finanziellen Hilfsmittel freizugeben. Eine für die Stadt Innsbruck verhältnismäßig kleine Summe – mit einem derart großen Wirkungspotential – darf nicht Opfer politischer Machtspiele werden. Clubkultur ist Kultur und Clubkultur bietet wichtige sozialpolitische Räume für Alle. Deshalb braucht es jetzt endlich Unterstützung um diese gesellschaftlich wichtigen Plätze für alle Gruppen erhalten zu können."

Förderbestimmungen

Jetzt hat der Stadtsenat die Förderbestimmungen für die Nachtkultur beschlossen: "Die Stadt Innsbruck befürwortet im Hinblick auf die wichtige gesellschaftspolitische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Nachtclubkultur die Unterstützung der betroffenen lnnsbrucker Betriebe für einen Neustart nach der Corona-Pandemie. Für diese „Neustartförderung für Betriebe der lnnsbrucker Nachtkultur" stellt die Stadt Innsbruck € 150.000,00 zur Verfügung."

Kriterien

Die nunmehr vorliegenden Kriterien definieren zunächst die in Frage kommenden Förderungswerber, die im Wesentlichen vorsehen, dass diese eine öffentlich zugängliche Betriebsstätte in Innsbruck haben müssen, jährlich mindestens 48 nachtkulturelle Veranstaltungen (wie DJ-Auftritte, Live Musik, Kulturevents) durchgeführt haben, dadurch gekennzeichnet sind, dass deren kulturelles Programm insb. auch nach 24.00 Uhr noch eine wesentliche Rolle spielt, nicht grob fahrlässig gegen geltende Covid-Maßnahmen verstießen und eine eigenständig kuratierte Programmgestaltung vorweisen können, die nicht allein auf externe Veranstaltungsorganisation beruht. Nach Einschätzung der Club Commission gibt es in Innsbruck maximal rd. 25 Einrichtungen die diese Kriterien erfüllen können.
Die mögliche Förderungssumme pro Unternehmen beträgt zwischen
€ 5.000,00 - in der Kategorie 1
€ 7.000,00 - in der Kategorie II und
€ 9.000,00 - in der Kategorie III
Die Einteilung des jeweiligen Förderungswerbers erfolgt im Wesentlichen nach der Betriebsgröße (Quadratmetergröße der Betriebsstätte (Kategorie I bis 120 m2; Kategorie II bis 220 m2 und Kategorie III mehr als 220 m2 Mitarbeiteranzahl etc.). Zudem werden auch der Umfang der geplanten Investitionen (u.a. für Sicherheit, Zutrittssystem, Hygiene) sowie die bisherigen als auch künftigen kulturel­ len Aktivitäten berücksichtigt.
Die jeweiligen Förderungsansuchen können bis 30.04.2022 bei der MA-IV (Formular mit den ent­sprechenden Beilagen) eingebracht werden.

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