Rotlichtszene (Umfrage)
Kommt der legale Straßenstrich

Die Innsbrucker Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen (iBUS) kämpft für die Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit und fordert ein gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit Prostitution.  | Foto: BezirksBlätter
  • Die Innsbrucker Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen (iBUS) kämpft für die Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit und fordert ein gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit Prostitution.
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INNSBRUCK. Die Schaffung einer Erlaubniszone wird im Gemeinderat beantragt, damit soll in Innsbruck der Straßenstrich legalisiert werden. Der genaue Standort ist noch offen. Eine weiterer Eckpunkt der Erotikdiskussion nach Laufhaus, "Goldentime" und strengen Kontrollen der illegalen Plätze.

Illegalität

Die Bekämpfung der illegalen Standplätze am Südring, an der Graßmayr-Kreuzung oder am Fürstenweg waren in den vergangenen Jahren eine Schwerpunkttätigkeit der Exekutive. Mit einem Antrag der Grünen, SPÖ, FPÖ, NEOS, Liste Fritz, ALI und Gerechtes Innsbruck im nächsten Gemeinderat wird das Thema zum Diskussionspunkt im Gemeinderat. Mit der Schaffung einer "Erlaubniszone" soll der Straßenstrich legalisiert werden. Im Mai 2017 wurde durch die Änderung des Landespolizeigesetzes die Möglichkeit geboten, nicht nur illegale SexarbeiterInnen, sondern auch Freier zu bestrafen. Auch die die Polizei hat nach dem Fremdenrecht konsequent durchgegriffen und die Frauen rasch abgeschoben. 

Sind Sie für eine legalen Straßenstrich in Innsbruck?

Antrag

Der Vizebürgermeister Johannes Anzengruber wird mit der Erstellung eines Verordnungsentwurfs zur Schaffung einer Erlaubniszone nach §18a des Landes-Polizeigesetzes beauftragt. Ort und Umfang der Erlaubniszone sollen von einer Expertinnen- und Expertengruppe - bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, Vertreterinnen und Vertreter des Interessensverbandes der Sexarbeiter:innen und den jeweils Ressortzuständigen - festgelegt werden. Der Verordnungsentwurf soll dem Gemeinderat zeitnah, jedoch auf jeden Fall bis spätestens zum Ende des ersten Quartals 2022, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:
Gemäß § 14 Landes-Polizeigesetz ist die Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution außerhalb von bewilligten Bordellen und Erlaubniszonen verboten. Da es somit aktuell keine legalen Alternativen zu den Bordellen gibt, nutzen einige der Betreiberinnen und Betreiber diese Situation für sich und erstellen Vorgaben welche Sexpraktiken anzubieten sind, selbst wenn die Sexarbeiterinnen und -arbeiter diese gar nicht anbieten wollen, zudem geben sie auch Vorgaben zu Preisen und den Arbeitszeiten. Durch diese erzwungenen Arbeitsbedingungen bleibt vielen Sexarbeiterinnen und -arbeiter kein anderer Ausweg als im im illegalen Bereich zu arbeiten, um ihre Unabhängigkeit und ihre sexuelle Integrität zu wahren. Weiters haben unter diesen Umständen Einrichtungen und Vereine zur Beratung von Sexarbeiter:innen kaum die Möglichkeit mit den Sexarbeiterinnen und -arbeiter in Kontakt zu treten, um diese etwa über Ausstiegsmöglichkeiten oder rechtliche Aspekte zu beraten, was durch einige Bordellbetreiberinnen und -betreiber auch noch zusätzlich erschwert wird. Innerhalb der legalen Erlaubniszonen könnte direkt Kontakt mit den Sexarbeiterinnen und -arbeiter aufgenommen werden und das Beratungs- und Unterstützungsangebot zielgerichteter angeboten werden, sowie die finanzielle und sexuelle Integrität der Anbietenden gewährleistet werden.

Wiederkehrende Diskussion

2015 war ein Laufhaus in einem leerstehenden Gebäude neben dem Westbahnhof in Diskussion. Im Gegensatz zu einem Bordell, ist ein "Laufhaus" ähnlich einem Appartementhaus mit vielen kleinen Wohnungen oder Zimmern ausgestattet. Diese werden von den Sexdienstleisterinnen und -dienstleistern tages- oder wochenweise angemietet, der Mietzins ist dabei unabhängig vom Kundenaufkommen zu entrichten. Der Projektbetreiber plante u. a. die Einbindung von Beratungsstellen sowie die Errichtung eines Sperrbezirks. Das Projekt wurde nicht realisiert

"Goldentime"

Bereits 2007 wollte ein Wiener FKK-Sauna-Clubbetreiber als Dressensponsor beim FC Wacker Tirol einsteigen. Allerdings nur dann, wenn er in Innsbruck eine Niederlassung aufsperren kann. Weder das Saunaclub-Projekt noch das Sponsoring des FC Wacker Innsbruck wurde realisiert.

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