Leinenzwang vor Ausweitung

Foto: Ranalter

INNSBRUCK (kr). In den südlich gelegenen Wäldern des Stadtgebiets soll der Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben werden. Grund dafür ist die deutliche Verbesserung, die die Leinenpflicht auf der Nordkette für die Landwirtschaft mit sich gebracht hat. Erfahrungen haben gezeigt, dass der Leinenzwang neben der besseren Kontrolle über die Hunde auch ein Schutz für wildlebende Tiere darstellt. In den südlichen Nachbargemeinden Innsbrucks besteht bereits Leinenpflicht. Viele HundebesitzerInnen weichen deshalb auf die Wälder im Stadtgebiet aus. Das stellt vor allem die Jägerschaft vor große Schwierigkeiten.

Im Stadtgebiet herrscht auf einigen gesondert gekennzeichneten Wegen, im Bereich von landwirtschaftlichen Kulturen (von 01. März bis einschließlich 15. Oktober bzw. November), in städtischen Parkanlagen, auf städtischen Spielplätzen sowie auf im Stadtgebiet stattfindenden Märkten und Gelegenheitsmärkten Leinenzwang. In eingezäunten und als Hundeauslaufzonen gekennzeichneten Flächen in Parkanlagen dürfen Hunde frei herumlaufen.

Eine genaue Übersicht über die Wegen auf denen derzeit Leinenzwang besteht, findet sich auf www.innsbruck.gv.at | Städtische Vorschriften.

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