Telefonzellenmord im Rapoldipark an Daniela K.
Nach 21 Jahren gibt es eine Anklage
- Der Tatort, die Telefonzelle, am 23. Juni 2005 in Innsbruck beim Rapoldipark.
- Foto: MeinBezirk Archiv/APA/Parigger
- hochgeladen von Georg Herrmann
In den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 wurde die 19-jährige Studentin Daniela Kammerer in der Nähe des Rapoldiparks erstochen. Der ungelöste Mord beschäftigt seit Jahren die Exekutive und heimische Bevölkerung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
INNSBRUCK. "Im Fall der am 23.06.2005 vor einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark tot aufgefundenen, 19-jährigen Daniela K. hat die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Innsbruck eine Anklage wegen Mordes eingebracht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Daniela K. durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Beim Angeklagten handelt es sich um einen nunmehr 42-jährigen Österreicher, der bereits seit einigen Jahren in Australien lebt. Der Angeklagte wurde bereits Ende Dezember 2013 festgenommen und war circa 7 Wochen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft." So lautet die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Neue Wendung
Nach jahrelangen Ermittlungen gibt es eine neue Wendung in einem Mordfall. Eine weitere DNA-Spur hat den Tatverdacht gegen einen Angeklagten erneut erhärtet. Der ursprüngliche Verdacht gegen den Angeklagten stützte sich auf mehrere Indizien. Dazu zählten DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers sowie an den Griffen des Fahrrads von Daniela K. Nachdem sich eine dieser Spuren als weniger aussagekräftig erwiesen hatte, wurde der Mann enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft führte die Ermittlungen dennoch weiter. Immer wieder wurden neue DNA-Untersuchungen durchgeführt, auch bei bereits bekannten Spuren. Grund dafür sind laufende Verbesserungen in der Gerichtsmedizin.
Nun brachte eine aktuelle Analyse neue Erkenntnisse: Auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in einer Telefonzelle am Tatort gefunden wurde, konnte eine DNA-Spur des Angeklagten nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass sich der Mann am Tatort aufgehalten hat.
Auf Basis dieser neuen Spur wurde der Tatverdacht erneut erhärtet. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Über Schuld oder Unschuld soll nun ein Geschworenengericht entscheiden. Mit der Einbringung der Anklage wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten widerrufen. Laut Verteidigung will der Mann freiwillig zur Hauptverhandlung erscheinen. Das weitere Verfahren liegt nun beim Landesgericht Innsbruck.
- Gedenken an das Opfer
- Foto: Gstraunthaler
- hochgeladen von Eva Jungmann
480 Aktenstücke
Bereits im November 2023 lag ein erstes DNA Gutachten zu den Spuren an der Zigarette vor. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wieder fortgesetzt und einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erlassen, der bis zuletzt von den australischen Behörden nicht vollzogen wurde. In der Zwischenzeit wurden weitere spurenkundliche Untersuchungen vorgenommen, führt die Staatsanwaltschaft in der Aussendung weiter aus. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Sie kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt.
Strafbarkeit von Mord verjährt nach österreichischem Recht nicht. Das Verbrechen des Mordes ist mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslänglich bedroht. Ein bereits eingestelltes Ermittlungsverfahren kann gegen einen Beschuldigten wieder fortgesetzt werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die für sich allein oder in Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, eine Verurteilung des Beschuldigten zu begründen. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Gesetz Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung nahe liegt, andernfalls wäre das Verfahren einzustellen. Es gilt trotz Anklage weiterhin die Unschuldsvermutung.
In den letzten fast 21 Jahren wurde immer wieder gegen verschiedene Personen ein möglicher Verdacht geprüft. Auf Basis aller jetzt vorliegenden Ermittlungsergebnisse gibt es aber nur mehr gegen den nunmehr Angeklagten einen konkreten Verdacht, informiert die Staatsanwaltschaft. Der Ermittlungsakt umfasst mittlerweile über 480 Aktenstücke mit teilweise über 100 seitigem Umfang, davon über 20 gerichtsmedizinische Gutachten mit teils mehreren Spurenuntersuchungen.
Bereits unter Verdacht
"Für Aufsehen hatte die Verhaftung eines Bekannten des Mordopfers Daniela Kammerer im Jahr 2014 gesorgt. Der Mann war nach seiner Heimkehr aus Australien am Weihnachtstag verhaftet worden. Bei der zweiten Haftprüfung wurden die vorliegenden DNA-Gutachten mit dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen erörtert. Es waren DNA-Spuren des Verdächtigen am Rock des Opfers festgestellt worden. Auf Grund der geringen Intensität würden diese aber keine aussagekräftigen Schlüsse gegen den Beschuldigten zulassen. Dass es zwingend zu einem „bedenklichen Körperkontakt“ gekommen sei, könne nicht gesagt werden. Somit sei der ursprüngliche Tatverdacht zu relativieren gewesen, hieß es. Außerdem habe die umfangreiche Vernehmung des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck den Ausschlag dafür gegeben, die U-Haft aufzuheben. Auflagen sind mit der Entlassung des 29-Jährigen nicht verbunden, wenn dieser wolle, könne er auch nach Australien zurückkehren, wo dieser seit vielen Jahren ansässig sei", wurde in der ATV-Sendung "Ungelöst - Cold Case in Österreich" im Feber 2023 berichtet. Im November 2013 berichtete die MeinBezirk-Redaktion: "Acht Jahre nach dem Mord wird der Fall nun neu aufgerollt. Dafür wurde eine spezielle Cold-Case-Einheit des Bundeskriminalamts formiert, die sich nun um diesen Fall kümmert. Mario Hejl vom Bundeskriminalamt erklärte zu dem Fall, dass dem Spurenbild zufolge und auch laut Gerichtsmedizin der Tod der Studentin sehr schnell eingetreten sein müsse. Zwei Stiche, einen ins Herz und einen in die Lunge, habe Daniela Kammerer erlitten. Dieses Verletzungsbild lasse wenig Chance auf Gegenwehr zu, so Hejl."
- Blumen, eine Kerze, ein Bild von Daniela bei der Gedenkfeier in Innsbruck.
- Foto: Gstraunthaler
- hochgeladen von Eva Jungmann
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