Trau dich 2018
Nur das Ja beim Standesamt zählt

Die Eheschließung ist in Österreich nur rechtsgültig, wenn sie von einem Standesbeamten vorgenommen wird. | Foto: MEV
  • Die Eheschließung ist in Österreich nur rechtsgültig, wenn sie von einem Standesbeamten vorgenommen wird.
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Für viele Brautpaare ist der emotional wichtigste Moment das „Ja“ in der Kirche. Juristisch gesehen zählt aber nur die auf dem Standesamt geschlossene Ehe. Damit die Ehe auch gültig geschlossen werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Heiraten kann man dann in jedem Standesamt in Österreich nach Wahl. Dabei muss nicht zwingend auf dem Amt geheiratet werden. Viele Gemeinden bieten schon Trauungen an einem romantischen Ort an. Nach Vereinbarung kann auf Wunsch die Zeremonie auch an einem anderen Ort Ihrer Wahl stattfinden, was allerdings mit Mehrkosten verbunden ist. Manche Termine und Standesämter sind besonders beliebt. Damit man auch den Wunschtermin bekommt, muss man sich unbedingt rechtzeitig anmelden.

Trauzeugen auf Wunsch

Trauzeugen sind heute keine mehr nötig, wenn doch, dann müssen diese erst am Tag der Hochzeit genannt werden, volljährig sein und Deutsch verstehen. Sowohl Trauzeugen als auch Brautpaar müssen einen Lichtbildausweis mitbringen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen, da diese nur so lange gültig ist. Bei manchen Standesämtern geht das bereits online. In Folge wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit verfasst, bei der grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein müssen.
Österreicher, die ledig und voll geschäftsfähig sind, benötigen: amtlichen Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich ist, und eventuell Nachweis des akademischen Grades.
Wer bereits verheiratet war, benötigt zusätzlich die Heiratsurkunde der letzten Ehe bzw. Partnerschaftsurkunde, die Scheidungsurkunde bzw. Nichtigkeitserklärung einer früheren Ehe oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners; bei gemeinsamen Kindern zusätzlich deren Geburtsurkunde sowie Nachweis der Staatsbürgerschaft und des Wohnsitzes. Welche Dokumente man als ausländischer Staatsbürger benötigt, erfährt man beim Standesamt.

Ermittlung der Ehefähigkeit

Dafür muss man ehemündig und geschäftsfähig sein, in Österreich ist man dies ab dem 18. Geburtstag. Zwischen 16 und 18 Jahren benötigt man dafür eine rechtskräftige Ehemündigkeitserklärung und eine Einwilligung der Sorgeberechtigten. Nicht heiraten darf man bei Blutsverwandtschaft, wenn ein Adoptionsverhältnis besteht und wenn man bereits verheiratet ist. Sie können Ihren eigenen Namen behalten, den Ihres Ehepartners annehmen oder einen Doppelnamen führen. Jedenfalls muss man sich spätestens am Tag der Eheschließung für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, den auch die Kinder tragen.

Heiraten im Ausland

Wenn Sie vorhaben, im Ausland zu heiraten, informieren Sie sich vorher beim Standesamt, was dafür alles benötigt wird. In der Regel sind dies: Ehefähigkeitszeugnis und internationale Personenstandsurkunden. Beachten Sie, dass eine im Ausland geschlossene Ehe nur gültig ist, wenn sie nach der ortsüblichen Form geschlossen wurde. Sie sind dazu verpflichtet, die Behörden über Ihre Eheschließung im Ausland zu informieren. Bei der Namensführung gilt das österreichische Recht.

Viele Funktionen

Das Standesamt ist auch für zahlreiche andere Aufgaben in Personenstandsangelegenheiten zuständig, etwa für die Registrierung von Geburten, das Staatsbürgerschaftswesen, Namensänderungen oder die Ausstellung von Sterbeurkunden. Es begleitet einen also das ganze Leben.

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