Information und Diskussion
Podiumsdiskussion zum Thema „Erwachsenenschutzrecht neu“

Ist das neue Erwachsenenschutzrecht die Trendwende in der Vertretung von Personen mit psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung? | Foto: pixabay/klimkin
  • Ist das neue Erwachsenenschutzrecht die Trendwende in der Vertretung von Personen mit psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung?
  • Foto: pixabay/klimkin
  • hochgeladen von Laura Sternagel

INNSBRUCK. Am 1. Juli 2018 wurde das Modell der Sachwalterschaft durch das Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Diese Änderung sollte den betroffenen Menschen vorallem mehr Freiheiten bieten. Ob und wie das in der Praxis gelingt, berichten ExpertInnen am 11. April im Rahmen einer Podiumsdiskussion.

Das im Juli eingeführte Erwachsenenschutzrecht ersetzt das ehemalige Modell der Sachwalterschaft und soll Menschen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, mehr Freiheiten bieten und einer Bevormundung entgegenwirken. Ein Erwachsenenvertreter soll unterstützend und begleitend zur Seite stehen, so Richterin Andrea Steffan vom BG Innsbruck. Neben der gerichtlichen Erwachsenenvertretung gibt es daher als Alternative das Modell der gesetzlichen und der gewählten Erwachsenenvertretung sowie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht.

Neue Möglichkeiten für Angehörige

Das Erwachsenenschutzrecht soll eine Trendwende in der Vertretung von Personen mit psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung einleiten. Es eröffnet neue Möglichkeiten der autonomen Vorsorge und vereinfacht die Übernahme von Aufgaben durch Angehörige. Bei den Erwachsenenschutzvereinen können Erwachsenenvertretungen kostengünstig errichtet und Beratungen kostenlos in Anspruch genommen werden.

ExpertInnen aus verschiedenen Bereichen

Für eine sachgemäße Informationsgrundlage konnten folgende Expertinnen und Experten für die Informations- und Diskussionsveranstaltung gewonnen werden:

  • Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Ganner, Institut für Zivilrecht an der UNI Innsbruck
  • Michael Fill, Bereichsleiter VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung Tirol
  • Dr. Philipp Schwarz, Notar in Innsbruck
  • Mag. Andrea Steffan, Richterin am BG Innsbruck

Die Veranstaltung wird am Donnerstag, den 11. April 2019, um 17 Uhr im Veranstaltungssaal BFI Tirol, Ing. Etzel-Straße 7, 6020 Innsbruck stattfinden. Die Moderation übernimmt Herbert Striegl, Präsident des PVÖ Tirol.
Um Anmeldung wird gebeten: Telefon 0512/589113 oder per Mail an tirol@pvoe.at

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.