"Pommes-Polizei" im Anmarsch

Zoran arbeitet seit acht Jahren in Frankys Imbiss. Er darf die Pommes nicht mehr goldbraun, sondern nur noch goldgelb frittieren.
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  • <f>Zoran</f> arbeitet seit acht Jahren in Frankys Imbiss. Er darf die Pommes nicht mehr goldbraun, sondern nur noch goldgelb frittieren.
  • hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)

INNSBRUCK. "Erst habe ich gedacht, es handelt sich um einen Scherz", erklärt Marijo Stijepic. Er ist Inhaber von Frankys, einer großen Imbissbude am Südring, und schildert damit seinen ersten Eindruck, den er nach einem Artikel zur "Pommesverordnung" bekommen hat. Diese europaweite Verordnung ist kürzlich in Kraft getreten. Der Sinn dahinter: Acrylamidhaltige (und somit krebserregende) Lebensmittel – in verbrannten Kartoffel-, Getreide- und Kaffeeprodukten soll es in einem besonderen Ausmaß vorhanden sein – zu reduzieren. Heißt: Goldbraun frittierte Pommes oder "zu" knusprig gebackenes Brot können den Unternehmern künftig Probleme bereiten.

"Pommes wie bisher"

Von der neuen Verordnung lässt man sich aber nicht aus der Fassung bringen. "Wir machen die Pommes wie bisher", erklärt Stijepic. Zoran arbeitet seit acht Jahren im Geschäft und steht unter anderem an der Fritteuse. Was sich mit der Verordnung für ihn ändern wird? "Man muss einfach aufmerksamer bleiben." Die Pommes kommen ins 170-180 Grad heiße Öl und werden maximal drei Minuten frittiert. "Man muss schauen, dass sie rechtzeitig wieder rausgenommen werden." Wer diese Verordnung kontrollieren wird und wie, ist aber nicht nur für den Besitzer des Imbissladens ein Rätsel.

Keine Richtlinien

Auch bei der Wirtschaftskammer greift sich der Fachgruppenobmann für Gastronomie, Alois Rainer, an den Kopf. "Die Verordnung ist in Kraft getreten, es gibt aber noch immer keine offiziellen Guidelines seitens der EU-Kommission." Stijepic kann das nur unterschreiben. Informationen liest man in den Zeitungen oder werden über Facebook verbreitet. Wie Rainer erklärt: "Alles ist sehr vage formuliert. Es ist nicht klar, wer das wie Kontrollieren wird." Er kann sich eine Farbtabelle vorstellen, die dann zur Hilfe gezogen wird. Wahrscheinlich ist die Einschätzung dann die Aufgabe des Lebensmittelkontrolleurs. Obwohl diese Regelung keine zusätzliche Arbeit bringt, reiht sie sich doch in eine lange Schlange von Auflagen ein, die Gastronomen zu erfüllen haben. Besonders die Allergenverordnung ist neben Dokumentationspflicht, Rezeptmappe und Registrierkassenpflicht für Klein- und Mittelbetriebe ein Riesenaufwand. "Anstatt mehr Regeln bräuchte es eine Entrümpelung der Gesetze", so Rainer abschließend.

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