Städtische Wohnungen
Richtlinien zur Vergabe wurden überarbeitet

Bürgermeister Georg Willi präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz die überarbeiteten Kriterien bei der Vormerkung von Stadtwohnungen. | Foto: M. Freinhofer
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  • Bürgermeister Georg Willi präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz die überarbeiteten Kriterien bei der Vormerkung von Stadtwohnungen.
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Damit die Vergabe von städtischen Wohnungen fairer, lebensnaher und sozialer wird, hat die Stadt Innsbruck die Richtlinien überarbeitet. Der nun vorliegende Entwurf wurde auf Basis der Ergebnisse intensiver Workshops erarbeitet.

INNSBRUCK. Seit Oktober 2022 wurden in insgesamt zehn Workshops alle Themen, die bei der Vergabe städtischer Wohnungen relevant sind, diskutiert und bearbeitet: Von der Frage nach den Zielgruppen über die Bereitstellung von Notfallwohnungen bis hin zur Adaptierung des Punktesystems, das aktuell für die Vergabe angewandt wird. Die Ergebnisse und der Entwurf, die daraus entstanden sind, werden im Jänner im Gemeinderat behandelt. 

„Wir haben für diesen Prozess die volle Breite an Expertisen, vor allem im Haus, genutzt. In Freiburg und Wien erhielten wir die Möglichkeit, uns genau anzuschauen, wie andere Städte mit dieser komplexen Thematik umgehen, Sozialvereine und Wohnbauträger wiederum lieferten wichtige Erfahrungswerte aus der Praxis“,

erklärt Bürgermeister Georg Willi, zuständig auch für das Ressort Wohnen.

Die Beteiligten

An den Workshops nahmen Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen im Gemeinderat, Expertinnen und Experten der involvierten Ämter bei Stadt und Land und auch Vertreterinnen und Vertreter von Sozialvereinen teil, auch Exkursionen nach Freiburg und Wien standen auf dem Programm.

„Mein ausdrücklicher Dank gilt allen, die hier viel Zeit, Engagement, Wissen und auch Herzblut investiert haben. Die Zusammenarbeit verlief sehr konstruktiv und produktiv. Gemeinsam ist es gelungen, die Vergabe von städtischen Wohnungen breit und zeitgemäß aufzustellen – der vorliegende Entwurf ist fairer, lebensnaher und sozialer “,

betont Georg Willi.

Themen der Workshops im Überblick

  • Zielgruppe
  • Wohnungsnotfälle
  • Vergaberichtlinien für den Mittelstand
  • Mittelstand, Unterstützungsleistungen beim Wohnen
  • Delogierung, Befristung
  • Wohnungsausschuss, Aufgaben und Zuständigkeiten
  • Kriterien für die Vormerkbarkeit
  • Punktesystem
  • Kriterien für die Vergabe
  • Rückblick und Ergebnisse
  • Dazwischen Besuche in den Städten Wien und Freiburg

Die wichtigsten Verbesserungen

Die wichtigsten Ziele bei der Überarbeitung waren: die Zusammenfassung der bestehenden Richtlinien zu einer, diese soll ein möglichst breites Angebot für Bürgerinnen und Bürger schaffen und bedarfsgerecht sein.

„Die Bedürfnisse der vulnerabelsten Wohnungssuchenden sollten ebenso gedeckt werden, wie jene des Mittelstands – das war der Anspruch. Die Preise am völlig überhitzten Wohnungsmarkt machen vielen zu schaffen“,

so Bürgermeister Georg Willi. An die Mitglieder des Gemeinderats appelliert er:

„Die bisherigen Richtlinien mussten reformiert werden, darüber herrscht im Haus große Einigkeit. Damit hat man sich nun über ein Jahr auseinandergesetzt, Problemstellungen gemeinsam aufgearbeitet und es ist gelungen, einen sehr guten Entwurf auf die Beine zu stellen – unter der Mitarbeit aller Fraktionen und aller zuständigen Ämter. Ich hoffe, dass wir diese systemische Neuaufstellung – und solche Prozesse sind immer arbeits- und zeitintensiv – auch beschließen und in Umsetzung bringen können.“

Zu den Neuerungen zählen:

  • Einführung eines Innsbrucker Wohntickets
  • Das Ansuchen um eine Stadtwohnung soll bereits ab drei Jahren (Hauptwohnsitz oder Berufstätigkeit) möglich sein (bisher fünf Jahre)
  • Ansuchen soll künftig auch können, wer keinen Daueraufenthaltstitel hat (es reicht z.B. ein Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt)
  • Wohnbedarf soll bei einem Drittel des Nettofamilieneinkommens definiert werden (bisher 40 Prozent, in Zusammenhang mit den erhöhten Einkommensgrenzen der Tiroler Wohnbauförderung werden damit auch Menschen in der Mittelschicht erreicht)
  • Mehr Flexibilität bei übergeordneten Interessen (z.B. Absiedelungen im Zuge von Gebäudeabbrüchen)
  • Sondervergaben sollen durch ein FachexpertInnen-Gremium auch außerhalb der Richtlinie beschlossen werden können (z.B. wenn ein dringlicher Bedarf besteht)
  • Wohnungswechsel sollen konkret definiert werden und mehr Flexibilität bieten (insbesondere bei Rückstellung von größeren Wohnungen)
  • Änderungen des Punktesystems (transparenter und übersichtlicher, Pflegepersonal erhält zusätzliche Punkte)
Bürgermeister Georg Willi präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz die überarbeiteten Kriterien bei der Vormerkung von Stadtwohnungen. | Foto: M. Freinhofer
Der zweiteilige Neubau in Pradl bietet Platz für zwölf städtische Wohnungen. | Foto: IKM/A.Arakelian
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