Innsbruck
Schutzzone „Mentlgasse“ erlassen

Die Schutzzone tritt mit 01.07.2020 in Kraft und gilt täglich von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr bis zum Ablauf des 31.12.2020.  | Foto: BPTirol
  • Die Schutzzone tritt mit 01.07.2020 in Kraft und gilt täglich von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr bis zum Ablauf des 31.12.2020.
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INNSBRUCK. Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass in Innsbruck im Bereich der Mentlgasse und Umgebung eine Schutzzone neu verordnet wurde. Die Schutzzone tritt mit 01.07.2020 in Kraft und gilt täglich von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr bis zum Ablauf des 31.12.2020. Allfällige Verlängerungen werden geprüft. Die VP Innsbruck begrüßt die Schutzzone.

Schutz der Bevölkerung

„Nachdem das monatelange Bemühen der Polizei , verbunden mit sozialen Maßnahmen der Caritas und der Stadt Innsbruck, die Situation im Bereich Mentlgasse nicht nachhaltig verbessern konnte, stellt die Schutzzone nun einen weiteren Schritt zum Schutz der dortigen Bevölkerung dar. Insbesondere dient sie dem Schutz der Kinder und Jugendlichen im Schutzzonenbereich. Aus sicherheitspolizeilicher Sicht handelt es sich dabei um die am wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme, die noch geeignet ist, Kinder und Jugendliche vor strafbaren Handlungen zu schützen“, so OR Mag. Georg KÖLL. Bgdr Martin Kirchler MA: „Die Schutzzone gibt unseren Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit, Personen die in Verdacht stehen, eine strafbare Handlung zu begehen, aus der Zone wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot für 30 Tage zu belegen.

Betretungsverbot

Die Missachtung des Betretungsverbots führt zur Anzeige und letztlich zu Geldstrafen bis zu € 1000,--, im Wiederholungsfall bis zu € 4600,--. Im Falle der Uneinbringlichkeit können auch Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen verhängt werden. Die Schutzzone wird von Beginn an durch die Beamtinnen und Beamten des Stadtpolizeikommandos Innsbruck, insbesondere der PI Innsbruck-Saggen, intensiv überwacht. In den ersten Tagen wird zudem unser Sicherheitsmobil vor Ort sein, um der Bevölkerung mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Nützen sie die Gelegenheit und bringen sie uns auf diesem Wege ihre Anliegen näher.“

Anwohneranliegen

„Die Volkspartei begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Landespolizeidirektion Tirol im Bereich der Mentl-, Adam- und Karmelitergasse eine Schutzzone zu verordnen“, zeigt sich heute der für die Sicherheit in Innsbruck zuständige VBM Johannes Anzengruber mit der Entscheidung der Sicherheitsbehörde zu frieden. Damit werde ein dringendes Anliegen der Anwohner rund um die Mentlvilla erfüllt. Man habe von Seiten der ÖVP immer diesen Wunsch aus der Bevölkerung vor Ort unterstützt, so Anzengruber. Durch die Verhängung der Schutzzone bekommt die Exekutive ein Instrument in die Hand, Menschen bei denen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, anzunehmen ist, dass sie strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz und gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz begehen werde, das Betreten der Schutzzone zu verbieten und sie aus der Schutzzone wegzuweisen.

Entspannung

„Ich erwarte mir daher eine Entspannung der Lage vor Ort. Diese neue rechtliche Handhabe der Polizei wird mittel- und langfristig mehr Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität für die Anrainer bringen“, prognostiziert VBM Anzengruber. „Diese sicherheitspolizeiliche Maßnahme ersetzt jedoch keinesfalls dringende Hausaufgaben in der Anti-Drogen-Politik“, stellt Anzengruber unmissverständlich fest. Einmal mehr fordert daher VBM Anzengruber eine zweite Sozialeinrichtungen für die Drogenkranke außerhalb der Tiroler Landeshauptstadt zu errichten: „Klar ist aber auch, dass die Drogen-Prävention intensiviert werden muss. Sie ist der Hebel Nummer 1 um den steigenden Suchtmittelkonsum in unserer Gesellschaft zu stoppen und nachhaltig abzusenken. Ein großer Teil -knapp über die Hälfte- der Klienten in des Komfüdros kommen aus dem Ober- und Unterland. Wir benötigen daher dringendst auch außerhalb der Tiroler Landeshauptstadt spezielle Sozialeinrichtungen für die Drogenkranke. Damit werden auch die Anwohner im Umfeld der Mentlvilla entlastet. Wir tun in Innsbruck unser bestmögliches den Suchtgiftkranken zu helfen und drücken uns nicht vor unserer Verantwortung, doch die Suchtgiftproblematik in unserer Gesellschaft kann nicht von einer Kommune alleine bewältigt werden. Wir müssen hier wirklich den Turbo einschalten.“

Abstimmungsgespräche

Auch während der Zeit in der Corona-Verkehrsbeschränkungen sei man nicht untätig gewesen, betont VBM Anzengruber. „Der Spritzenautomat beim Komfüdro wurde abmontiert. Der dort abgehängte Automat wird in Kürze an einem neuen Standort positioniert. Dieser kleine Schritt ist eine wesentliche flankierende Maßnahme zur Entzerrung der Klienten. Es gab mit der Caritas auch mehrfach Abstimmungsgespräche, dabei wurden die Öffnungszeiten in der Mentlvilla optimiert bzw. ausgebaut“, so Anzengruber. Bei den Spritzenautomaten in Innsbruck und im Konfüdro wurden 500.000 Spritzen im Jahr 2019 ausgeteilt bzw. getauscht. Dies zeigt, wir haben ein verfestigtes Drogenproblem, wir müssen daher den Kampf gegen die Drogen konsequent fortsetzen. Es gilt mehr denn je den Leitsatz: Volle Härte gegen Dealer, aber auch umfassende Hilfe für die Suchtkranken“, so VBM Anzengruber, der die Stadt Innsbruck in dem neugegründeten Verein „Suchthilfe Tirol“ vertritt.

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