Drogendelikt
Suchtmittelbetrug bringt Anzeige für Opfer und Täter

Nach einem betrügerischen Suchtmittelgeschäft werden sowohl "Opfer" als auch "Täter" angezeigt.  | Foto: panthermedia/deeblue
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Ein Suchtmittelgeschäft zwischen einer 20-jährigen Österreicherin und einem 18-jährigen syrischen Staatsbürger, bei dem die Österreicherin bestohlen wurde, hat ein rechtliches Nachspiel für "Opfer" und "Täter".

INNSBRUCK. Bereits im Mai erstattete eine 20-jährige österreichische Staatsbürgerin Anzeige, dass sie in Innsbruck in der Speckbacherstraße überfallen worden sei. Ein bislang unbekannter Täter sei auf sie zugegangen und habe ihr das Bargeld (niedriger 4-stelliger Eurobereich) entrissen, welches sie im Pullover versteckt hatte, und sei geflüchtet. Eine Fahndung mehrerer eingesetzter Streifen nach dem Täter verlief ergebnislos. Bei der Befragung durch Beamte verwickelte sich die 20-jährige Österreicherin jedoch in Widersprüche und nach umfangreichen Ermittlungen der stellte sich heraus, dass es sich bei dem mutmaßlichen Raub um ein missglücktes Suchtgiftgeschäft handelte. Die Frau gestand, den Raub erfunden zu haben. Sie wollte von einem unbekannten Täter um den niederen 4-stelligen Eurobereich Suchtmittel erwerben, wobei sie jedoch betrogen wurde und der unbekannte Täter mitsamt dem ganzen Bargeld geflohen war.

Nachspiel

Ein 18-jähriger syrischer Staatsbürger konnte nach umfangreichen Ermittlungen der Polizei ausgemittelt werden. Der 18-Jährige wird wegen des Verdachts des Diebstahles und Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt. Da die Österreicherin angab, beraubt und nicht bestohlen worden zu sein, wird sie wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und des Verdachts eines Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt.

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