Ampelschaltung
Wenn sie nicht gestorben sind, dann stehen sie noch heute
Wer über die Gumppstraße in den Langen Weg einfahren will, braucht Geduld – sehr viel Geduld. Die Ampelanlage ist mit einem Sensor ausgestattet, der wartende Fahrzeuge eigentlich erkennen sollte. Oft genug tut er das aber nicht und speziell Radfahrer werden nicht erkannt. Die Ampel bleibt auf Rot, wer dennoch in die Kreuzung einfährt, macht sich strafbar.
INNSBRUCK. Zahlreiche Ampelanlagen im Stadtgebiet sind mit Sensoren, die optisch einer kugelförmigen Webcam ähneln, ausgestattet. Diese eigentlich sinnvollen Sensoren sorgen dafür, dass gewisse Ampeln nur dann auf Grün geschaltet werden, wenn tatsächlich Fahrzeuge an der Ampel stehen und ermöglichen anderen Verkehrsteilnehmern ein zügigeres Vorankommen. Dass man durch den Sensor bemerkt wurde, erkennt man an einem kleinen Roten Licht, das im oberen Bereich angebracht ist und zu leuchten beginnt, sobald man sich der Ampel nähert. Auch die Ampelanlage in der Gumppstraße einfahrend in den Langen Weg ist mit einem solchen Sensor ausgestattet, der zumindest ab den späten Abendstunden, diese Ampel regelt. Fahrradfahrende werden von diesem nicht erkannt, bei einem kürzlich durchgeführten Lokalaugenschein zeigte sich nun aber auch, dass Autos auf der Linksabbieger-Spur nicht immer erkannt werden.
"Rot ist Rot"
Erst durch mehrfaches Vor- und Zurückschieben gepaart mit dem Versuch auf die andere Fahrspur zu kommen oder durch die Mithilfe eines daneben stehen Fahrradfahrers gelang es den Verkehrsteilnehmern den Sensor zu aktivieren und die Ampel dazu zu bewegen auf Grün zu schalten. Speziell wer nachts mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte die Kreuzung Gumppstraße - Langer Weg jedoch meiden. Wartezeiten von über zehn Minuten sind keine Seltenheit und enden zumeist mit einer Verkehrsübertretung. Auf Anfrage der BezirksBlätter Redaktion erklärt die Verkehrsinspektion Innsbruck "Rot ist Rot, das lernt man schon bei Führerscheinprüfung." Auch die Landespolizeidirektion erklärt, dass man bei Rot nicht in die Kreuzung einfahren darf. Auf Nachfrage, was im besagten Fall zu tun sei, meint die Verkehrsinspektion, dass, sofern die Ampel tatsächlich nicht auf Grün schaltet, der Polizeinotruf zu wählen sei. Für Rotlichtverstöße sind Strafen bis 726 Euro fällig. Probeführerscheinbesitzern, droht außerdem eine Nachschulung.
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