Pflaster für die Windschutzscheibe

Meist muss die Windschutzscheibe bei kleinen Schäden gar nicht ausgetauscht werden. Als „Erste Hilfe“ bis zur Reparatur sollte unbedingt ein Steinschlagpflaster aufgeklebt werden. | Foto: �Foto: Archiv
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Kleine Schäden durch Steinschlag können relativ leicht behoben werden

Besonders im Frühjahr verursachen fliegender Rollsplitt und Steinschlag Schäden in vielen Windschutzscheiben. Ein kleiner „Pecker“ in der Scheibe ist zwar ärgerlich, aber nicht zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden.

Als „Erste Hilfe“ bis zur Reparatur gibt es das Steinschlagpflaster für die Windschutzscheibe. Auch wenn der Schaden in der Scheibe nur klein ist, sollte man sofort ein Pflaster aufbringen. Damit verhindert man, dass Schmutz und Nässe eindringen und später bei der Reparatur Spuren zurückbleiben. Zur Schadensbehebung sollte sofort ein Reparaturtermin vereinbart werden.

Eine Scheibenreparatur bringt viele Vorteile: Die Scheibe behält ihre ursprüngliche Festigkeit und Dichtheit, die Vignette muss nicht ersetzt werden und das Fahrzeug ist binnen weniger Stunden wieder einsatzbereit. Die Kosten werden außerdem von den meisten Kaskoversicherungen zu hundert Prozent übernommen und direkt abgerechnet.

Wird ein Schaden nicht mit Steinschlagpflaster abgeklebt, sammeln sich mit der Zeit Schmutzpartikel in der Bruchstelle und eine saubere Reparatur ist dann meist nicht mehr möglich. Die schlimmere Folge zu langen Wartens ist die Rissbildung von der Einschlagstelle aus. „Hat sich einmal ein Riss gebildet, muss die Scheibe auf jeden Fall getauscht werden“, erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Ein abschließender Tipp: Alle Schäden, die Licht und Sicht behindern, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort behoben werden. Beschädigungen im Sichtfeld der Windschutzscheibe und kaputte Scheinwerfer sind auch „schwere Mängel“ bei der Überprüfung nach § 57a, der Besitzer bekommt dann kein Pickerl.

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