Ein Glas Wein mit großer Wirkung

- <b>Vizerektor Psenner</b> und StR Fritz wollen sich im Interesse des Rechtsstaates strafen lassen.
- Foto: Grüne
- hochgeladen von Stephan Gstraunthaler
Die Grünen machen Ernst: StR Fritz zeigt sich selbst wegen Alkoholkonsum vor der Annasäule an.
Wie im STADTBLATT bereits angekündigt, gehen die Innsbrucker Grünen nun rechtlich gegen das Alkoholverbot in der Maria-Theresien-Straße vor. Am vergangenen Wochenende genehmigten sich StR Gerhard Fritz und der Vizerektor der Universität Innsbruck, Roland Psenner, vor der Annasäule ein Glas Wein. Die zuvor verständigte MÜG schaffte es jedoch aufgrund eines wichtigeren Einsatzes nicht, die beiden "Übeltäter" auf frischer Tat zu ertappen. "Das macht aber keinen Unterschied. Ich habe am Montag eine Selbstanzeige bei der MÜG eingebracht und rechne daher mit einer Strafe", erklärt Fritz. Diese Strafe benötigt Fritz, um vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das erlassene Alkoholverbot klagen zu können. "Sobald ich die Strafe bezahlt habe, kann ich vor Gericht eine Individualbeschwerde einbringen", skizziert Fritz den weiteren rechtlichen Ablauf.
"Überzogener Eingriff"
Fritz ist nach wie vor überzeugt, dass das generelle Alkoholverbot einen komplett überzogenen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. "Ich glaube, es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, da man in Gastgärten sehr wohl Alkohol trinken darf. Außerdem widerspricht das Verbot – aus meiner Sicht – dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit."
Grundlage für das Verbot ist § 118 B-VG, in welchem Kommunen ermächtigt werden, im Notfall ortspolizeiliche Verordnungen zur Bekämpfung von schweren Missständen zu erlassen. Fritz ist allerdings überzeugt, dass mit dem allgemeinen Alk-Verbot die Grenzen des durch § 118 Möglichen überschritten wurden. "Ich hoffe, die Verfassungsrichter sehen das auch so!"
Kommentar zum Thema von Redaktionsleiter Stephan Gstraunthaler


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