Lebenshilfe
Erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung bleibensozialrechtlich gesehen ihr Leben lang Kind | Foto: Pixabay/SGENET (Symbolbild)

Rund um die Diskussion um die erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung kritisiert Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol, die grundlegende gesetzliche Basis der betroffenen.

„Die finanzielle Absicherung von Menschen mit Behinderung beruht darauf, dass sie sozialrechtlich gesehen ihr Leben lang Kinder bleiben. Die Eltern bleiben für ihre erwachsenen Kinder unterhaltspflichtig und die Familienbeihilfe ist meist der einzige Betrag, der Menschen mit Behinderungen zu ihrer Verfügung steht.“ Das stehe in Widerspruch zur UN-Behindertenkonvention, wonach jeder Mensch das Recht auf die Möglichkeit habe, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Ohne bezahlte Arbeit gebe es auch keinen selbst erworbenen Anspruch auf Sozialversicherung.

Verschlechterungen im Gesetz

„Die Regierung beteuert zwar, das Gesetz nun repariert zu haben und den alten Zustand wiederhergestellt zu haben. Wir und andere Expertinnen und Experten befürchten jedoch Verschlechterungen und werden genau beobachten, wie die Finanzämter das in der Praxis handhaben“, lädt Georg Willeit Betroffene ein, sich bei einem negativen Bescheid zu melden.

Kontakt: Christine Tratter-Weberndorfer, Leitung Beratung, 0676 88509 782, c.tratter-weberndorfer@tirol.lebenshilfe.at

Konkret könnten Menschen, die in betreuten Wohngemeinschaften oder selbständig wohnen, um die erhöhte Familienbeihilfe von 379,40 € (incl. Kinderabsetzbetrag) pro Monat umfallen. Die Finanzierungslücke werde auf die Eltern abgewälzt. Immerhin werden die Behindertenorganisationen aufgrund des massiven Drucks im Vorfeld nun im Rahmen eines Monitorings eingebunden. So sollen unerwünschte Änderungen in der Bewilligungspraxis des wenig präzisen Gesetzestextes hintangehalten werden.

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