Katastrophenmanagement
„Grenzüberschreitende Einsätze müssen rechtlich abgesichert sein!“
TIROL. Der Tiroler Landtag beschließt einstimmig einen Antrag an die Landesregierung zur Änderung des Katastrophenmanagementgesetes. Somit sollen noch mehr Einsatzkräfte in kürzerer Zeit zur Verfügung stehen.
Im Ernstfall werden oft auch Feuerwehren und Rettungskräfte aus den angrenzenden Bundesländern oder Staaten zur Unterstützung angefordert. Aufgrund von gemeinsamen, regelmäßigen Übungen klappt diese oft lebensrettende Zusammenarbeit der Einsatz- und Hilfsorganisationen in der Praxis bestens. „Was aber fehlt, ist der rechtliche Rahmen“, verweist Landtagsvizepräsident Anton Mattle auf die aktuelle Gesetzeslage.
Negative Auswirkungen
„Diese rechtliche Lücke kann sich unter anderem beim Versicherungsschutz, bei der Haftung, aber auch in der Befehlskette und Verantwortlichkeit im Einsatzfall negativ auswirken. Deshalb hat der Tiroler Landtag heute einstimmig einen Antrag beschlossen, mit dem die Tiroler Landesregierung aufgefordert wird, diese grenzüberschreitenden Hilfseinsätze im Tiroler Katastrophenmanagementgesetz rechtlich zu verankern“, erklärt der ÖVP-Sicherheitssprecher Mattle.
Gesetz ergänzen
Das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass die Behörden auch Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus benachbarten Bundesländern oder Staaten heranziehen dürfen, wenn das Einvernehmen mit dem Nachbarland hergestellt ist. Im Gegenzug soll auch rechtlich verankert werden, dass auch Tiroler Einsatzkräfte über die Landesgrenzen entsendet werden dürfen und sie dann den jeweiligen Einsatzleitungen vor Ort unterstellt werden können.
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