Ministerrat beschloss Kinderbetreuungsgeldkonto

Kinderbetreuungsgeldkonto bringt mehr Partnerschaftlichkeit und Papamonat. | Foto: Markus Aspalter/Regionaut
  • Kinderbetreuungsgeldkonto bringt mehr Partnerschaftlichkeit und Papamonat.
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Kinderbetreuungsgeldkonto wurde beschlossen

„Das Kinderbetreuungsgeldkonto bringt uns ein Stück weiter in Richtung eines zeitgemäßen Familienbildes.", freut sich die Tiroler Landesfrauenvorsitzende Selma Yildirim über den heutigen Beschluss im Ministerrat.
Der Beschluss zum Kinderbetreuungsgeldkonto wird Vereinfachungen und Verbesserungen. Gleichzeitig soll dieses Gesetz der partnerschaftlichen Aufteilung mehr Gewicht verleihen. Endlich wird auch der Papamonat eingeführt, so Selma Yildirim. Im Frühjahr 2017 wird das Gesetz in Kraft treten. Weiters soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter gestärkt und Alleinerziehende entlastet werden.

Fakten zum Kinderbetreuungsgeldkonto

Beim Kinderbetreuungsgeldkonto bekommt jedes Kind die gleiche Summe von 15.449,- Euro. Dieses Geld kann 15 oder bis zu 35 Monaten bezogen werden. Familien können dies flexibel für sich entscheiden. Eine einmalige Änderung der Bezugsdauer ist möglich. Die SPÖ-Frauen unterstützen eine kurze Bezugsdauer, da diese den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert.

Papa- bzw. Babymonat

„Der Papa- bzw. Babymonat mit voller Kranken- und Pensionsversicherung ist ein wichtiger Fortschritt. Eltern können die ersten Wochen gemeinsam verbringen. Auch Regenbogenfamilien bekommen dafür 700,- Euro“, so Yildirim. Der Kündigungsschutz wird über das Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet, auf das im Gesetz verwiesen wird.

Anreize zu mehr Partnerschaftlichkeit

„Da der Großteil der Erziehungsarbeit von den Frauen erledigt wird, sind uns Anreize zu mehr Partnerschaftlichkeit wichtig. Für Väter ist künftig ein höherer Anteil von 20% reserviert. Bei einer Aufteilung von zumindest 40:60 gibt es einen Bonus von 1000,- Euro. Außerdem werden die Voraussetzungen für Zusatzbezugmonate für Alleinerziehende gelockert. Die Zuverdienstgrenze wurde angehoben und künftig können Alleinerziehende drei (bisher nur zwei) Monate länger Kinderbetreuungsgeld beziehen“, erläutert Yildirim.

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