Verwaltungsreform und Mindestsicherung

Kürzlich fand ein Informationsgespräch zwischen LH Günther Platter und den Bezirkshauptmannschaften statt. | Foto: Land Tirol
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TIROL. Kürzlich trafen sich Landeshauptmann Günther Platter und die Bezirkshauptleute zu einem Austauschgespräch. Die wichtigsten Themen waren Verwaltungsreform, Mindestsicherung und politische Veranstaltungen.

Umsetzung der Verwaltungsreform

In Tirol gibt es das Verwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz. Mit dessen Hilfe werden Landesgesetze aufgehoben und entrümpelt. Weiters gibt es Maßnahmen zur Projekt- und Verfahrensbeschleunigung. Eingeführt werden soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Koordinierungvon Bau- und Betriebsanalgenverfahren. Bei der Umsetzung der Verwaltungsreform, spielen die Bezirkshauptmannschaften eine wichtige Rolle.

Mindestsicherung Neu

Aktuell ist die Novelle zur Mindestsicherung in Begutachtung. Am 1. Juli 2017 soll diese in Kraft treten. Für die Abwicklung der Mindestsicherung wurden auf den Bezirkshauptmannschaften insgesamt 15 neue Dienstposten geschaffen. Dadurch soll der Vollzug einheitlich und konsequent in allen Bezirkshauptmannschaften durchgeführt werden.
Die wichtigsten Punkte der Mindestsicherung neu:

  • Geringerer Richtsatz für Personen in Wohngemeinschaften
  • Bei Bedarf Zuweisung von Wohnungen durch die Tiroler Sozialen Dienste
  • Befristete Aufzahlung bei zu geringem Lohn

Wachsamkeit bei parteipolitischen Veranstaltungen

„Der polarisierende türkische Wahlkampf zum Referendum am 16. April 2017 darf nicht von außen nach Tirol hereingetragen werden.", so Landeshauptmann Günther Platter. In diesem Zusammenhang ruft er zu mehr Wachsamkeit bei Bekanntwerden von Veranstaltungen auf, die für parteipolitische Zwecke missbraucht werden. In diesem Zusammenhang kam es auf eine rasche Einigung der Bundesregierung. Künftig gibt es eine gesetzliche Regelung, die Wahlauftritte ausländischer PolitikerInnen verhindern soll.

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