Arbeit und Krankheit
Krankenstandsbestätigung
Was zu tun ist, im Krankheitsfall: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt. Die Kosten für diese sind vom Arbeitnehmener zu tragen.
Vorsicht!
Verlangt der Arbeitgeber keine Krankenstandsbestätigung, muss der Arbeitnehmer keinen Arzt aufsuchen und kann im Streitfall seine Arbeitsunfähigkeit auf andere Weise (z.B. durch Zeugenaussage der Ehefrau über seine Erkrankung) beweisen. Eine Dienstanweisung oder eine Bestimmung im Arbeitsvertrag, wonach in jedem Krankheitsfall eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen ist, ist nicht ausreichend.
Sanktionen bei Nichtvorlage. Kommt der Arbeitnehmer der Verpflichtung zur Vorlage der Krankenstandsbestätigung nicht nach, verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Nichtvorlage der Krankenstandsbestätigung stellt nach ständiger Rechtsprechung keinen Entlassungsgrund dar.
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