Online-Zahlungen
Mehr Zeit für Umstellung in Betrieben
Die Zahlungsdienstleisterrichtlinie soll die missbräuchliche Verwendung von Zahlungsmitteln verhindern. Künftig wird die so genannte 2-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Das heißt, dass sich der Kunde im Rahmen der Zahlung zumindest über zwei Faktoren (also etwa Chip in der Karte plus Passwort, oder Passwort plus TAN) identifizieren muss.
Nachsicht
Das Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben war ursprünglich bereits für den 14. September 2019 geplant. Es wurde ein Aufschub dieser Frist in Form einer Nachsicht erreicht werden. Die Finanzmarktaufsicht FMA wird von einer von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, betroffenen Zahlungsdienstleistern einen Aufschub zu gewähren und klärt dazu gerade auf internationaler Ebene die genauen rechtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen.
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