AK-Tirol bietet Hilfe bei BUWOG-Mietnachzahlungen

Das geht ans Sparschwein!: Neben einer Mieterhöhung wird von den Bewohnern zusätzlich noch eine Nachzahlung gefordert. | Foto: Foto: pixabay.com
  • Das geht ans Sparschwein!: Neben einer Mieterhöhung wird von den Bewohnern zusätzlich noch eine Nachzahlung gefordert.
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Der Verwalter IGL Immobilienbüro Ing. Lugger GmbH fordert nun im Auftrag der neuen Vermieter ab dem 1. August 2017 einen höheren Mietbetrag. Zusätzlich kommt noch eine Nachzahlungforderung, die sich aus der Differenz der bisher bezahlten Miete und dem geltenden gesetzlichen Höchstmietzins ergibt. So kommen bei einigen Mietern bis zu mehreren tausend Euro zusammen.

AK Präsident Zangerl äußert sich dazu folgend: „Es wird versucht, die bestehende Verunsicherung unter den Mietern auszunutzen und wirtschaftlicher Druck auf langjährige Mieter, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, ausgeübt.“

Dazu rät die Arbeiterkammer Tirol den betroffenen Mietern, der rückwirkenden Geltendmachung schriftlich zu widersprechen. Außerdem sollten die Zahlungen ausschließlich unter Vorbehalt der Rückforderung getätigt werden. Vor allem bei der Zahlung für die Mietvorschreibung ab August 2017.

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